matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Hochschulmathe
  Status Uni-Analysis
    Status Reelle Analysis
    Status UKomplx
    Status Uni-Kompl. Analysis
    Status Differentialgl.
    Status Maß/Integrat-Theorie
    Status Funktionalanalysis
    Status Transformationen
    Status UAnaSon
  Status Uni-Lin. Algebra
    Status Abbildungen
    Status ULinAGS
    Status Matrizen
    Status Determinanten
    Status Eigenwerte
    Status Skalarprodukte
    Status Moduln/Vektorraum
    Status Sonstiges
  Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Algebra
    Status Zahlentheorie
  Status Diskrete Mathematik
    Status Diskrete Optimierung
    Status Graphentheorie
    Status Operations Research
    Status Relationen
  Status Fachdidaktik
  Status Finanz+Versicherung
    Status Uni-Finanzmathematik
    Status Uni-Versicherungsmat
  Status Logik+Mengenlehre
    Status Logik
    Status Mengenlehre
  Status Numerik
    Status Lin. Gleich.-systeme
    Status Nichtlineare Gleich.
    Status Interpol.+Approx.
    Status Integr.+Differenz.
    Status Eigenwertprobleme
    Status DGL
  Status Uni-Stochastik
    Status Kombinatorik
    Status math. Statistik
    Status Statistik (Anwend.)
    Status stoch. Analysis
    Status stoch. Prozesse
    Status Wahrscheinlichkeitstheorie
  Status Topologie+Geometrie
  Status Uni-Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenPolitik/Wirtschaftrechtsgeschäfte
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Geschichte • Erdkunde • Sozialwissenschaften • Politik/Wirtschaft
Forum "Politik/Wirtschaft" - rechtsgeschäfte
rechtsgeschäfte < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

rechtsgeschäfte: aufgaben
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:17 Sa 25.03.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo ich hoffe das mir hier einer weiter helfen kann und zwar:

berurteilen die nachfolgenden situationen danach, ob sie

a) rechtsgültig
b) anfechtbar
c) nichtig
sind. begründen sie bitte kurz ihre lösung.

1) jemand möchte ein auto vermieten unterschreibt aber keinen mietvertrag sondern eine kaufvertrag.

2) ein vermieter bietet mündlich eine wohnung für 500€ plus nebenkosten an. der interessent sagt zu, die wohnug zu mieten.

ich habe wirklich keine idee was das sein könnte ich hoffe das mir einer weiter helfen kann das wäre echt nett. danke schonmal!!!

lg sarah

        
Bezug
rechtsgeschäfte: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:59 Sa 25.03.2006
Autor: Mueritz

hi Sarah

> berurteilen die nachfolgenden situationen danach, ob sie
>
> a) rechtsgültig
>  b) anfechtbar
>  c) nichtig
>  sind. begründen sie bitte kurz ihre lösung.
>  
> 1) jemand möchte ein auto vermieten unterschreibt aber
> keinen mietvertrag sondern eine kaufvertrag.
>  

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich würde sagen, das diese Situation anfechtbar ist, da er ja nicht den "richtigen" Vertrag unterschreibt, den er vorher vereinbart hat.

> 2) ein vermieter bietet mündlich eine wohnung für 500€ plus
> nebenkosten an. der interessent sagt zu, die wohnug zu
> mieten.

Also diese Situation ist auf jeden Fall rechtsgültig, da es ein mündlicher Vertrag ist.

Gruß Mueritz


Bezug
        
Bezug
rechtsgeschäfte: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:14 Sa 25.03.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,

ich schließe mich den Ausführungen von Mueritz an.

Aufgbe 1.
Wegen Inhaltsirrtum ist der Vertrag anfechtbar.

Aufgabe 2.
Der Mietvertrag bedarf keiner besonderen Form, er kann sogar durch konkludente Handlung zustande kommen. Entscheidend dafür ist die Überlassung einer Sache und die Entgegennahme des Entgelts für die Überlassung, ferner eine Einigung über den Zeitpunkt des Beginns.
Soll der Mietvertrag über eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, bedarf er gemäß § 550 Abs. 1 BGB der Schriftform.
Wird die schriftliche Form nicht eingehalten, so gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen.


Viele Grüß
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.unimatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]