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Aufgabe | Erläutern Sie in kurzen Texten die folgenden Begriffe:
a) Repräsentative Demokratie
b) Föderalismus
c) Rechtstaatlichkeit
d) Sozialstaatsprinzip |
Hallo,
kann sich bitte jemand mal meine Lösungen anschauen und evtl. Hilfe zur Verbesserung geben.
a) Repräsentative Demokratie
In der repräsentativen (mittelbaren) Demokratie übertragen die Bürger ihre Souveränität durch regelmäßig stattfindende Wahlen an Institutionen, die sie politisch vertreten. Die gewählte Volksvertretung, in der Regel das Parlament, ist für die Dauer der Legislaturperiode berechtigt, selbständig und unabhängig von den Wählern politische Entscheidungen zu treffen. Die einzelnen Volksvertreter können während dieses Zeitraums nicht abgewählt werden (freies Mandat).
b) Föderalismus
Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Bundesländer beruht, die zusammen ein Ganzes, den Bund, bilden. Politisch stellt der Föderalismus eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, so dass jeder für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig ist.
c) Rechtstaatlichkeit
Rechtsstaat bedeutet, dass alle staatlichen Entscheidungen und Handlungen ans Recht gebunden sein sollen, also den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze entsprechen müssen. Willkürhandlungen von Staatsorganen sind nicht zulässig. Jeder Bürger hat das Recht die Gerichte anzurufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Die Gerichte werden dann eine Entscheidung herbeiführen.
d) Sozialstaatsprinzip
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Es bezeichnet konkret auch die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen. Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland "ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" ist (Art. 20 GG).
Im Voraus vielen Dank.
Gruß Einstein
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(Antwort) fertig | Datum: | 11:45 Di 22.03.2011 | Autor: | fred97 |
> Erläutern Sie in kurzen Texten die folgenden Begriffe:
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> a) Repräsentative Demokratie
> b) Föderalismus
> c) Rechtstaatlichkeit
> d) Sozialstaatsprinzip
> Hallo,
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> kann sich bitte jemand mal meine Lösungen anschauen und
> evtl. Hilfe zur Verbesserung geben.
Wozu ? ich hab mir mal angesehen, was Du zu "Föderalismus" geschrieben hast. Das hast Du hier
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=UDGM1N
abgeschrieben.Die Mühe, ob Du bei den anderen Begriffen abgeschrieben hast, habe ich dann nicht mehr überprüft.
FRED
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> a) Repräsentative Demokratie
> In der repräsentativen (mittelbaren) Demokratie
> übertragen die Bürger ihre Souveränität durch
> regelmäßig stattfindende Wahlen an Institutionen, die sie
> politisch vertreten. Die gewählte Volksvertretung, in der
> Regel das Parlament, ist für die Dauer der
> Legislaturperiode berechtigt, selbständig und unabhängig
> von den Wählern politische Entscheidungen zu treffen. Die
> einzelnen Volksvertreter können während dieses Zeitraums
> nicht abgewählt werden (freies Mandat).
>
> b) Föderalismus
> Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip, das auf
> weitgehender Unabhängigkeit einzelner Bundesländer
> beruht, die zusammen ein Ganzes, den Bund, bilden.
> Politisch stellt der Föderalismus eine politische Ordnung
> dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat
> und Einzelstaaten aufgeteilt werden, so dass jeder für
> bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst
> zuständig ist.
>
> c) Rechtstaatlichkeit
> Rechtsstaat bedeutet, dass alle staatlichen Entscheidungen
> und Handlungen ans Recht gebunden sein sollen, also den
> Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze entsprechen
> müssen. Willkürhandlungen von Staatsorganen sind nicht
> zulässig. Jeder Bürger hat das Recht die Gerichte
> anzurufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt
> fühlt. Die Gerichte werden dann eine Entscheidung
> herbeiführen.
>
> d) Sozialstaatsprinzip
> Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln
> soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um
> die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und
> politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Es bezeichnet
> konkret auch die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen,
> Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen,
> Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der
> Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung
> für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.
> Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesrepublik
> Deutschland "ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"
> ist (Art. 20 GG).
>
> Im Voraus vielen Dank.
>
> Gruß Einstein
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Hallo an alle,
es tut mir sehr leid, ich hab leider die falschen Lösungen rein gestellt.
Hier nun die selbst geschriebenen Antworten. Kann sich diese jemand nochmal anschauen.
a) Repräsentative Demokratie
In der repräsentativen Demokratie übertragen die Bürger ihre Souveränität durch regelmäßig stattfindende Wahlen an Institutionen, die sie politisch vertreten. Die gewählte Volksvertretung, in der Regel das Parlament, ist für die Dauer der Legislaturperiode berechtigt, selbständig und unabhängig von den Wählern politische Entscheidungen zu treffen. Die einzelnen Volksvertreter können während dieses Zeitraums nicht abgewählt werden, denn sie besitzen ein freies Mandat.
b) Föderalismus
Föderalismus ist eine Staatsform, in der einzelne Bundesländer zusammen ein ganzes, den Bundesstaat, bilden. Er stellt eine politische Ordnung dar, in der die Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat (z.B. Außenpolitik) und den einzelnen Bundesländern (z.B. Bildung, Verwaltung) aufgeteilt werden, aber so dass jeder für bestimmte Aufgaben selbst zuständig ist.
c) Rechtstaatlichkeit
Rechtsstaat bedeutet, dass alle staatlichen Entscheidungen und Handlungen ans Recht gebunden sind, den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze entsprechen müssen. Willkürhandlungen von Staatsorganen sind nicht zulässig. Jeder Bürger hat das Recht die Gerichte anzurufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Die Gerichte werden dann eine Entscheidung herbeiführen.
d) Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip definiert laut Grundgesetz, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Der Staat muss sich um soziale Gerechtigkeit bemühen und sich um die soziale Sicherheit der Bundesbürger kümmern. In der Gesetzgebung und Verwaltung verpflichtet sich der Staat für einen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft zu sorgen.
Im Voraus nochmals Danke.
Gruß Einstein
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:22 Do 24.03.2011 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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Aufgabe | Erläutern Sie in kurzen Texten die folgenden Begriffe:
a) Repräsentative Demokratie
b) Föderalismus
c) Rechtstaatlichkeit
d) Sozialstaatsprinzip |
Hallo an alle,
kann sich bitte mal jemand meine Lösungen anschauen und evtl. verbessern bzw. Verbesserungsvorschläge machen.
Im Voraus vielen lieben Dank und allen ein schönes Wochenende.
a) Repräsentative Demokratie
In der repräsentativen Demokratie übertragen die Bürger ihre Souveränität durch regelmäßig stattfindende Wahlen an Institutionen, die sie politisch vertreten. Die gewählte Volksvertretung, in der Regel das Parlament, ist für die Dauer der Legislaturperiode berechtigt, selbständig und unabhängig von den Wählern politische Entscheidungen zu treffen. Die einzelnen Volksvertreter können während dieses Zeitraums nicht abgewählt werden, denn sie besitzen ein freies Mandat.
b) Föderalismus
Föderalismus ist eine Staatsform, in der einzelne Bundesländer zusammen ein ganzes, den Bundesstaat, bilden. Er stellt eine politische Ordnung dar, in der die Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat (z.B. Außenpolitik) und den einzelnen Bundesländern (z.B. Bildung, Verwaltung) aufgeteilt werden, aber so dass jeder für bestimmte Aufgaben selbst zuständig ist.
c) Rechtstaatlichkeit
Rechtsstaat bedeutet, dass alle staatlichen Entscheidungen und Handlungen ans Recht gebunden sind, den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze entsprechen müssen. Willkürhandlungen von Staatsorganen sind nicht zulässig. Jeder Bürger hat das Recht die Gerichte anzurufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Die Gerichte werden dann eine Entscheidung herbeiführen.
d) Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip definiert laut Grundgesetz, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Der Staat muss sich um soziale Gerechtigkeit bemühen und sich um die soziale Sicherheit der Bundesbürger kümmern. In der Gesetzgebung und Verwaltung verpflichtet sich der Staat für einen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft zu sorgen.
Gruß Einstein
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:36 Fr 25.03.2011 | Autor: | Loddar |
Hallo Einstein!
Bitte in Zukunft derartige Doppelposts vermeiden, da Du dieselbe Frage hier innerhalb des Forums bereits gestellt hast.
Ich habe daher diesen Artikel in den alten Thread verschoben.
Gruß
Loddar
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:17 Sa 26.03.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Einstein,
> Erläutern Sie in kurzen Texten die folgenden Begriffe:
>
> a) Repräsentative Demokratie
> b) Föderalismus
> c) Rechtstaatlichkeit
> d) Sozialstaatsprinzip
> Hallo an alle,
>
> kann sich bitte mal jemand meine Lösungen anschauen und
> evtl. verbessern bzw. Verbesserungsvorschläge machen.
>
>
> a) Repräsentative Demokratie
> In der repräsentativen Demokratie übertragen die Bürger
> ihre Souveränität durch regelmäßig stattfindende Wahlen
> an Institutionen, die sie politisch vertreten. Die
> gewählte Volksvertretung, in der Regel das Parlament, ist
> für die Dauer der Legislaturperiode berechtigt,
> selbständig und unabhängig von den Wählern politische
> Entscheidungen zu treffen. Die einzelnen Volksvertreter
> können während dieses Zeitraums nicht abgewählt werden,
> denn sie besitzen ein freies Mandat.
>
"Im Gegensatz zur direkten Demokratie wird die Herrschaft in der repräsentativen Demokratie mittelbar (das heißt indirekt) über vom Volk gewählte »Abgeordnete« und von den Abgeordneten gewählte Regierungen ausgeübt. Die Abgeordneten sind »Repräsentanten« des Volkes und sollen für dieses in eigener Verantwortung zeitlich befristet handeln, wobei ihr Auftrag sich in regelmäßig stattfindenden Wahlen bewähren muss und erneuert werden kann."
Quelle: Der Brockhaus; (c) wissenmedia GmbH, 2010
> b) Föderalismus
> Föderalismus ist eine Staatsform, in der einzelne
> Bundesländer zusammen ein ganzes, den Bundesstaat, bilden.
> Er stellt eine politische Ordnung dar, in der die Aufgaben
> zwischen dem Gesamtstaat (z.B. Außenpolitik) und den
> einzelnen Bundesländern (z.B. Bildung, Verwaltung)
> aufgeteilt werden, aber so dass jeder für bestimmte
> Aufgaben selbst zuständig ist.
>
> c) Rechtstaatlichkeit
> Rechtsstaat bedeutet, dass alle staatlichen Entscheidungen
> und Handlungen ans Recht gebunden sind, den Bestimmungen
> der Verfassung und der Gesetze entsprechen müssen.
> Willkürhandlungen von Staatsorganen sind nicht zulässig.
> Jeder Bürger hat das Recht die Gerichte anzurufen, wenn er
> sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Die Gerichte
> werden dann eine Entscheidung herbeiführen.
>
"Rechtsstaatlichkeit bindet den Staat bei allen seinen Handlungen an Recht und Gesetz. Dadurch werden staatliche Macht begrenzt und individuelle Rechte und Freiheiten geschützt. Oberstes Ziel ist die Verwirklichung von Freiheit und Gerechtigkeit."
Quelle: Schülerduden - Politik
> d) Sozialstaatsprinzip
> Das Sozialstaatsprinzip definiert laut Grundgesetz, dass
> die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und
> sozialer Bundesstaat“ ist. Der Staat muss sich um soziale
> Gerechtigkeit bemühen und sich um die soziale Sicherheit
> der Bundesbürger kümmern. In der Gesetzgebung und
> Verwaltung verpflichtet sich der Staat für einen sozialen
> Ausgleich in der Gesellschaft zu sorgen.
>
>
"Sozialstaatlichkeit bezeichnet die Pflicht des Staates, für den Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen und seinen Bürgern soziale Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Verwirklichung einer gerechten, menschenwürdigen Gesellschaftsordnung."
Quelle: Schülerduden - Politik
Viele Grüße
Josef
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