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kalkulatorische Abschreibung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:35 Do 12.03.2009
Autor: Owen

Aufgabe
Die Fensterbau GmbH kauft sich eine neue Computeranlage für das Büro.
Aufgrund des Preisverfalls in der EDV-Branche liegt der Wiederbeschaffungswert am Ende der Nutzungsdauer voraussichtlich weit unter den Anschaffungskosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Begründen Sie kurz ob und in wieweit dies bei der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung Berücksichtigung findet (keine Berechung!).

Hallo Leute,
wenn man davon ausgeht, dass das Unternehmen nach Substanzerhaltung strebt, so muss man bei der Berechnung der jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen mit dem Wiederbeschaffungswert rechnen. Andererseits könnte man ja vorsichtshalber den höheren Wert (Anschaffungskosten) ansetzen. Ansonsten fällt mir nichts weiter dazu ein. Habt ihr vielleicht noch Ideen?

        
Bezug
kalkulatorische Abschreibung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:17 Fr 13.03.2009
Autor: Josef

Hallo Owen,

> Die Fensterbau GmbH kauft sich eine neue Computeranlage für
> das Büro.
>  Aufgrund des Preisverfalls in der EDV-Branche liegt der
> Wiederbeschaffungswert am Ende der Nutzungsdauer
> voraussichtlich weit unter den Anschaffungskosten zum
> gegenwärtigen Zeitpunkt. Begründen Sie kurz ob und in
> wieweit dies bei der Berechnung der kalkulatorischen
> Abschreibung Berücksichtigung findet (keine Berechung!).

>  Hallo Leute,
>  wenn man davon ausgeht, dass das Unternehmen nach
> Substanzerhaltung strebt, so muss man bei der Berechnung
> der jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen mit dem
> Wiederbeschaffungswert rechnen.

[ok]

> Andererseits könnte man ja
> vorsichtshalber den höheren Wert (Anschaffungskosten)
> ansetzen. Ansonsten fällt mir nichts weiter dazu ein. Habt
> ihr vielleicht noch Ideen?



Kalkulatorische Abschreibungen sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht.
Beispiel:
Der Unternehmer kauft ein  Geschäftswagen für 30.000 €. Die Abschreibungsdauer für Fahrzeuge beträgt nach der amtlichen Afa-Tabelle 6 Jahre linear, d.h. 5.000 € jährliche Abschreibung. In 6 Jahren kostet der Geschäftswagen 36.000 €. Daher schreibt der Unternehmer jährlich 6.000 € ab. Er kalkuliert somit jährlich 1.000 € mehr in seine Gesamtkosten ein.

In der Aufgabe sind die Wiederbeschaffungskosten wegen Preisverfall am Ende der Nutzungsdauer jedoch niedriger als die Anschaffungskosten. Dem Unternehmer entsteht insoweit kein Aufwand. Kalkulatorische Kosten kann er insoweit nicht berücksichtigen


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
kalkulatorische Abschreibung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:13 So 15.03.2009
Autor: Owen

Achso ist das. Danke für die Antwort.

Bezug
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