Weimarer Republik < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:13 So 24.08.2008 | Autor: | sardelka |
Hallo,
ich habe noch eine Frage zu der Verfassung der Weimarer Republik.
1). Hat NUR der Reichspräsident den Reichskanzler ernannt und entlassen?
2). Bestand die Reichsregierung aus Reichskanzler und Reichsminister?
3). Der Reichsminister, wurde er vom Reichskanzler gewählt? Und welche Aufgaben hatte er? Hat er dem Reichskanzler "geholfen"? Er war ja eine Stufe unter Reichskanzler, oder?
4). Wie wurde das Reichsgericht gewählt? Also wer dafür verantwortlich ist?
Vielen Dank
MfG
sardelka
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:38 So 24.08.2008 | Autor: | Infinit |
Hallo sardelka,
der Einfachheit halber schreibe ich meine Antworten zu Deinen Fragen hinzu.
VG,
Infinit
> Hallo,
>
> ich habe noch eine Frage zu der Verfassung der Weimarer
> Republik.
>
> 1). Hat NUR der Reichspräsident den Reichskanzler ernannt
> und entlassen?
Ja, das war das alleinige Recht des Präsidenten
> 2). Bestand die Reichsregierung aus Reichskanzler und
> Reichsminister?
Ja
> 3). Der Reichsminister, wurde er vom Reichskanzler
> gewählt? Und welche Aufgaben hatte er? Hat er dem
> Reichskanzler "geholfen"? Er war ja eine Stufe unter
> Reichskanzler, oder?
Es gab nicht nur einen Minister, sondern mehrere wie heutzutage auch. Der Kanzler schlägt seine Minister vor und diese werden vom Präsidenten ernannt bzw. entlassen.
> 4). Wie wurde das Reichsgericht gewählt? Also wer dafür
> verantwortlich ist?
Die Mitglieder des Reichsgerichts wurden vom Präsidenten ernannt, in der Verfassung findet man dazu in § 108 nur die Aussage: Nach Maßgabe eines Reichsgesetzes wird ein Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich errichtet.
> Vielen Dank
>
> MfG
>
> sardelka
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