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Verstoß Art. 12 GG ?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:48 Mi 14.05.2008
Autor: Lapuca

Aufgabe
Zu diesem Artikel suche ich jetzt einen (Zeitungs-)artikel o.ä. bei dem dieser Artikel relevant ist. also wo zB dagegen verstoßen wird etc.

Also Der Artikel 12 aus dem Grundgesetzt lautet:

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig



ich habe dazu leider nicht wirklich was gefunden bis jetzt, und würde mich über hilfe freuen.
vielen dank im vorraus!!

lg Lapuca


        
Bezug
Verstoß Art. 12 GG ?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:41 Mi 14.05.2008
Autor: Analytiker

Hi Lapuca,

> ich habe dazu leider nicht wirklich was gefunden bis jetzt,
> und würde mich über hilfe freuen.

das kann ich dir fast nicht glauben, denn meine Recherche hat ca. 30 Sekunden gedauert *smile*! Naja, sei's drum... Guck dir mal diesen Artikel aus der "Welt" an, relativ aktuell. Dort wird sogar der Artikel 12 GG wörtlich genannt... passt ganz gut zu deinem Thema...

-> []Klick mich !

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Verstoß Art. 12 GG ?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:16 Mi 14.05.2008
Autor: Lapuca

ok danke ... dann muss ich wohl das falsche eingegeben haben... *lol*
aber konnte mir jemand vielleicht netter weise den artikel hier rein kopieren? die seite wird bei mir leider nich angezeigt (welt.de generell nicht)

vielen dank im vorraus !!

lg

Bezug
                        
Bezug
Verstoß Art. 12 GG ?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:29 Mi 14.05.2008
Autor: espritgirl

Hallo Lapuca [winken],

Ich verstehe zwar nicht warum, aber hier ist der Artikel:

Nichtraucherschutz
CDU will Rauchverbot abschwächen
Erst vor einem guten halben Jahr hat das Abgeordnetenhaus das Nichtraucherschutzgesetz und damit auch das Rauchverbot in Gaststätten beschlossen. Nun wendet sich nach der FDP auch die CDU dagegen. Zumindest einige Wirte sollen vor der drohenden Pleite bewahrt werden.

Die Berliner CDU will das Rauchverbot in Gaststätten aufheben. Die Inhaber traditioneller Berliner Eck-Kneipen, die nur aus einem Raum bestehen, sollen entscheiden dürfen, ob sie eine Raucherkneipe haben oder rauchfrei bleiben wollen. Der Landesvorstand der Union hat auf seiner jüngsten Sitzung die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus gebeten, sich entsprechend parlamentarisch einzusetzen. Der CDU-Landesvorsitzende Ingo Schmitt betonte, dass nach den ersten vier Monaten des neuen Nichtraucherschutz-Gesetzes deutlich werde, dass das Gesetz „zu viel des Guten will, überzieht und viele Gastronomen in die Pleite treibt“.

Nach einer Umfrage des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes fürchten sechs von zehn Berliner Eckkneipenwirten um ihre Existenz und beklagen Umsatzeinbußen von im Schnitt mehr als 30 Prozent. Schmitt betont, dass Verfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Sachsen diesen Sachverhalt anerkannt hätten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Kai Gersch, forderte die Union auf, einem schon eingebrachten FDP-Antrag nun zuzustimmen.

Indes hat ein Gastwirt aus Lichterfelde beim Landesverfassungsgesetz Beschwerde gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz eingereicht. Ihr Mandant betreibe eine Ein- Raum-Gaststätte, 90 Prozent seiner Gäste seien Raucher, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Streifler & Kollegen mit. Die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes würde seine wirtschaftliche Existenz „mit großer Wahrscheinlichkeit ruinieren“. Die Klage sei vor dem Hintergrund eingereicht worden, dass bereits die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Sachsen das generelle Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt hätten, erläuterte die Kanzlei. Der Berliner Wirt stütze seine Beschwerde insbesondere auf die Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes. Er sehe sein Recht auf Freiheit der Berufsausübung und auf Erhaltung des Eigentums in „unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt“. Damit sei der Ruin der Gaststätte vorprogrammiert.
Weil die Ein-Raum-Gaststätten im Gegensatz zu größeren Lokalen keine separaten Räume anbieten könnten, in denen geraucht werden kann, seien sie auch gegenüber Wettbewerbern benachteiligt, argumentiert der Kläger. Die Wahrscheinlichkeit sei damit groß, dass rauchende Gäste sich nach Alternativen umsehen. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im November 2007 mit großer Mehrheit das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Bußgelder drohen bei Verstößen aber erst ab Juli 2008.

Bereits im März hatte der Besitzer einer Bar in Wilmersdorf gegen das Rauchverbot in seinem Lokal Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingereicht. Auch er will klären lassen, ob das Rauchverbot auf für Ein-Raum-Gaststätten gültig sein darf.



Liebe Grüße,

Sarah :-)

Bezug
                        
Bezug
Verstoß Art. 12 GG ?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 23:27 Mi 14.05.2008
Autor: Analytiker

Hi Lapuca,

> die seite wird bei mir leider nich angezeigt (welt.de generell nicht)

das kann durchaus sein. Dann solltest du mal deinen Browser (Firefox, Internet-Explorer, Safary etc...) mal darauf prüfen, welche "Blockereinstellung" (Popup usw.) du ggf. aktiviert hast. Könnte durchaus möglich sein, das www.welt.de (und alle dazugehörigen Seiten) dann geblockt werden...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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