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Verjährung von mangelansprüche: aufgaben
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:35 Mo 06.03.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo !!!
kann mir mal bitte hier einer weiter helfen weil ich komme mit diesen aufgaben hier nicht zu recht und zwar:

VERJÄHRUNG VON MANGELANSPRÜCHEN.

arbeitsauftrag: überlege ob noch reklamiert werden kann und begründe deine antwort.


1) herr henke kauft sich ein neues motorrad. drei monate nach übergabe streikt der motor. es ist nicht festellbar, ob der mangel bereits bei übergabe bestanden hat oder auf ejne fehlerhafte bedienung des kunden zurückzuführen ist.


2) frau merz kauft am 10.04.2002 einen rasenmäher, der am 15.04.2002 geliefert wird. infolge eines produktionstehlers versagt der motor am 15.10.2003.


3) herr listig kauft bei händler schlau am 15.07.2002 einen neuen pkw. am 20 juli 2002 reklamiert er einen erheblichen mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt wurde. trotz gewissenhafter prüfung des pkw vor dem verkauf war der mangel für den händler schlau nicht erkennbar. listig besteht auf lieferung eines neues pkw. schlau verweigert dies und beruht sich auf die verjährung.


4) wie wäre fall 3 zu berurteilen wenn der händler schlau der mangel arglistig verschwiegen hätte???

5) herr müller lässt von der baufirma baltes einen wintergarten anbauen. die  fertigstellung erfolgt am 12 juli 2002 . am 17. januar 2007 stellt müller fest das bei starken regenfall an einer stelle wasser eindringt . er verlangt von der baufirma baltes kostenlose nachbesserung. baltes lehnt dies ab, da seines ertrachtens die angelegenheit bereits verjährt sei.


bitte bitte kann mir mit den 5 aufgaben einer weiter helfen weil ich weiß echt nicht was ich machen soll und verstehe das auch nicht so!!!
wäre echt nett wenn mir hier einer hier weiter helfen könnte
danke schonmal!!!
lg sarah


        
Bezug
Verjährung von mangelansprüche: Teilantworten
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:03 Mo 06.03.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,

>

>  
> VERJÄHRUNG VON MANGELANSPRÜCHEN.
>  
> arbeitsauftrag: überlege ob noch reklamiert werden kann und
> begründe deine antwort.
>  
>
> 1) herr henke kauft sich ein neues motorrad. drei monate
> nach übergabe streikt der motor. es ist nicht festellbar,
> ob der mangel bereits bei übergabe bestanden hat oder auf
> ejne fehlerhafte bedienung des kunden zurückzuführen ist.
>  

Regelmäßige kaufrechtliche Verjährung für offene und versteckte Mängel = 2 Jahre


Unter Kaufleuten können die Verjährungsfristen vertraglich (z. B. in den AGBs) verkürzt werden. Für den Verbrauchsgüterkauf  gilt dies nicht. Zudem wird die Beweislast für die ersten 6 Monate umgekehrt (Beweislastumkehr). In dieser Zeit muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache/Ware mangelfrei ist.

Der Kund hat Recht auf Reklamation.


> 2) frau merz kauft am 10.04.2002 einen rasenmäher, der am
> 15.04.2002 geliefert wird. infolge eines produktionstehlers
> versagt der motor am 15.10.2003.
>

Die 2-Jahresfrist ist noch nicht um. Da es sich  wohl zweifelsfrei um ein Produktionsfehler handelt, hat Frau Merz Recht auf Reklamation.

>
> 3) herr listig kauft bei händler schlau am 15.07.2002 einen
> neuen pkw. am 20 juli 2002 reklamiert er einen erheblichen
> mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe
> bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt
> wurde. trotz gewissenhafter prüfung des pkw vor dem verkauf
> war der mangel für den händler schlau nicht erkennbar.
> listig besteht auf lieferung eines neues pkw. schlau
> verweigert dies und beruht sich auf die verjährung.
>  
> Hier ist dir wohl ein Tippfehler untergekommen, oder?

" am 20 juli 2002 reklamiert er einen erheblichen

> mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe
> bestand, am 20 juni 2005 "

Muss es nicht heißen: Am 20. Juli 2005 reklamiert er ...




> 5) herr müller lässt von der baufirma baltes einen
> wintergarten anbauen. die  fertigstellung erfolgt am 12
> juli 2002 . am 17. januar 2007 stellt müller fest das bei
> starken regenfall an einer stelle wasser eindringt . er
> verlangt von der baufirma baltes kostenlose nachbesserung.
> baltes lehnt dies ab, da seines ertrachtens die
> angelegenheit bereits verjährt sei.
>  

Bauwerksmängel und Mängel anden dort eingebauten Sachen = Verjährung von 5 Jahren.

Die Frist von 5 Jahren ist nocht vorüber. Die Baufirma muss kostenlose Nachbesserung gewähren.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Verjährung von mangelansprüche: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:52 Mo 06.03.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo josef!!!
nein die aufgabe 3 ist so richtig

3) herr listig kauft bei händler schlau am 15.07.2002 einen

> neuen pkw. am 20 juli 2002 reklamiert er einen erheblichen
> mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe
> bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt
> wurde. trotz gewissenhafter prüfung des pkw vor dem verkauf
> war der mangel für den händler schlau nicht erkennbar.
> listig besteht auf lieferung eines neues pkw. schlau
> verweigert dies und beruht sich auf die verjährung.

Bezug
                        
Bezug
Verjährung von mangelansprüche: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:27 Mo 06.03.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,


>  nein die aufgabe 3 ist so richtig
>  
> 3) herr listig kauft bei händler schlau am 15.07.2002
> einen
>  > neuen pkw. am 20 juli 2002 reklamiert er einen

> erheblichen
>  > mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe

>  > bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt

>  > wurde. trotz gewissenhafter prüfung des pkw vor dem

> verkauf
>  > war der mangel für den händler schlau nicht erkennbar.

>  > listig besteht auf lieferung eines neues pkw. schlau

>  > verweigert dies und beruht sich auf die verjährung.  

Ich habe dies überlesen:

"..der nachweisbar bereits bei übergabe

> bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt.."


Dies bedeutet:

Herr Listig hat am 20.6.2005 erkannt, dass der Mangel bereits nachweislich  bei Übergabe bestand.

Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Verjährung von mangelansprüche: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:23 Mo 06.03.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,


> VERJÄHRUNG VON MANGELANSPRÜCHEN.
>  
> arbeitsauftrag: überlege ob noch reklamiert werden kann und
> begründe deine antwort.

>

> 3) herr listig kauft bei händler schlau am 15.07.2002 einen
> neuen pkw. am 20 juli 2002 reklamiert er einen erheblichen
> mangel am pkw , der nachweisbar bereits bei übergabe
> bestand, am 20 juni 2005 jedoch erst von listig erkannt
> wurde. trotz gewissenhafter prüfung des pkw vor dem verkauf
> war der mangel für den händler schlau nicht erkennbar.
> listig besteht auf lieferung eines neues pkw. schlau
> verweigert dies und beruht sich auf die verjährung.
>  

Mängelrüge beim Kaufvertrag (§ 438 Abs. 1 BGB) Beginn mit der Ablieferung der beweglichen Sache. Ich gehe davon aus, dass Kauf = Übergabe ist.
Beginn der Verjährungsfrist also 15.7.2002. Es liegt kein verdeckter Mangel vor, weil der Käufer bereits am 20.7.2002 den Mangel reklamiet. Die Verjährungsfrist beträgt also 2 Jahre. Nachdem die mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung) rechtzeitig beanstandet wurde, hat der Käufer ein Recht auf Mängelbeseitigung.

Hat der Verkäufer den Mangel zu verantworten, kann der Käufer zusätzlich Schadensersatz neben der Nacherfüllung/Leistung verlangen (§ 280  Abs. 1 BGB).

Der Händler Schlau kann sich nicht auf die Verjährungsfrist berufen.


> 4) wie wäre fall 3 zu berurteilen wenn der händler schlau
> der mangel arglistig verschwiegen hätte???
>  

Bei arglistig verschwiegene Mängel =  Verjährungsfrist 3 Jahre.
Die Verjährungsfrist ist somit noch nicht abgelaufen.

Viele Grüße
Josef

Bezug
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