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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:16 Do 06.10.2005 | Autor: | Phoney |
Hallo.
In den USA ist es ja so, dass der Präsident über Wahlmänner gewält wird. Dieser kann dann die Richter des obersten Bundesgerichtes mit Zustimmung des Senats bestimmen.
Hier meine Frage, (angeblich - laut so einem Heft, das ich habe) geschieht dieses auf Lebenszeit. D.h. der Richter darf solange im obersten Bundesgericht sitzen, bis er verstirbt (oder zurücktritt).
Und was ist, wenn nun in der nächsten Amtszeit ein anderer Präsident gewählt wird? Was passiert dann mit den Richtern, die da vorher drin waren? Die müssten ja "eigentlich" übernommen werden, aber wenn der Präsi die Richter selbst aussucht, ist das ja witzlos, dann wären diese "alten" Richter ja ohne Macht (eigentlich, da das oberste Bundesgericht in den USA sowieso nur "selten" Fälle verhandelt).
Grüße Johann
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:32 Do 06.10.2005 | Autor: | Sigrid |
Hallo Johann
> Hallo.
> In den USA ist es ja so, dass der Präsident über
> Wahlmänner gewält wird. Dieser kann dann die Richter des
> obersten Bundesgerichtes mit Zustimmung des Senats
> bestimmen.
> Hier meine Frage, (angeblich - laut so einem Heft, das ich
> habe) geschieht dieses auf Lebenszeit. D.h. der Richter
> darf solange im obersten Bundesgericht sitzen, bis er
> verstirbt (oder zurücktritt).
Das ist wohl auch so richtig.
> Und was ist, wenn nun in der nächsten Amtszeit ein anderer
> Präsident gewählt wird? Was passiert dann mit den Richtern,
> die da vorher drin waren? Die müssten ja "eigentlich"
> übernommen werden, aber wenn der Präsi die Richter selbst
> aussucht, ist das ja witzlos, dann wären diese "alten"
> Richter ja ohne Macht (eigentlich, da das oberste
> Bundesgericht in den USA sowieso nur "selten" Fälle
> verhandelt).
Die Richter bleiben bis zu ihrem Tod oder Rücktritt im Amt, unabhängig davon, wer gerade als Präsident regiert. Wenn ein Richter ausscheidet, bestimmt der Präsident, wer den freien Platz übernimmt. Durch die Wahl bestimmter Richter kann der Präsident damit Weichen stellen, die über seine eigene Amtszeit hinaus reichen. Wenn in einer Amtszeit des Präsidenten kein Richter ausscheidet, kann er halt keinen Einfluss nehmen.
Ich habe keinen Überblick über die Zahl der Fälle, die vom obersten Gericht verhandelt werden. Ich finde aber, dass Entscheidungen des Gerichts schon sehr folgenreich sind.
Gruß
Sigrid
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> Grüße Johann
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