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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:53 Mi 22.02.2012 | Autor: | ehaefner |
Ich schreibe in drei Wochen mein Staatsexamen in Mathematik (Lehramt GS, also nicht vertieft). Zugelassen sind dabei nur, nicht grafische und nicht programmierbare Taschenrechner.
Mein aktueller Taschenrechner Casio fx-115WA hat nun schon einige Jahre auf dem Buckel (müssten mindestens 11 sein) und eigentlich funktioniert er Spitze aber eines kann er nicht...
Und zwar, wenn ich mit Wurzeln rechne, kann ich zum Beispiel (das ist jetzt ein Babybeispiel soll das ganze einfach nur verdeutlichen) [mm] 2*\wurzel{2} + 2*\wurzel{2} [/mm] eingeben und dann spukt der Taschenrechner 5,6568... aus. Das ist für meine Zwecke aber unpraktisch ich hätte gerne dass er [mm] 4*\wurzel{2} [/mm] ausgibt.
Da wir zum Teil mit blöden Wurzeln in Matrizen rechnen müssen wäre halt das Ergebnis wieder in "Wurzelform" für mich viel einfacher verwertbar. So wie es jetzt ist kann ich den Taschenrechner dafür gleich stecken lassen und das bedeutet dann zum Teil eine riesen Rumrechnerei von Hand und Zeitverlust.
Also gibt es einen Taschenrechner, der nicht programmierbar und nicht grafisch ist, der mir die Wurzeln nach dem Rechnen auch wieder als Wurzeln ausgibt?
Wäre super, schon mal Danke für Eure Antworten!
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Hallo,
ich schreibe im Frühjahr 2018 Staatsexamen und habe den Taschenrechner fx-991DE PLUS und auf Casio steht unter sonstiges programmierbar. Heißt das, dass er nicht zugelassen ist?
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Hallo,
das ist definitiv ein Fehler auf der Casio-Homepage. Der Rechner ist nicht programmierbar. Er verfügt allerdings wie alle Rechner dieser 991er Baureihe über die 'Calc-Taste', mit der man jeweils einen Rechenausdruck einprogrammieren kann um diesen dann für verschiedene Belegungen der Variablen x auszuwerten.
Das sollte für eine solche Prüfung jedoch kein Problem sein.
Gruß, Diophant
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:05 Mi 22.02.2012 | Autor: | ehaefner |
Danke!
Der sieht ja schon mal super aus :-D. Ist der dann auch im Staatsexamen zugelassen? Das hier ist der Passus aus den Bestimmungen:
Die Taschenrechner müssen netzunabhängig sein; nicht zugelassen sind Taschenrechner mit grafischer Ausgabe, programmierbare Taschenrechner und Taschenrechner, die zur Speicherung von Texten oder zu Speicherung von mehr als 20 Zahlen geeignet sind, oder bei denen Programme fest installier sind oder bei denen Programme oder Daten von auswechselbaren Speichermedien (z.B. Flash-Speicherkarten) geladen werden können. Gegen fest eingespeicherte physikalische Konstanten bestehen keine BEdenken. Nicht zugelassen sind ferner druckende Taschenrechner sowie Zusatzgeräte zu Taschenrechnern wie Drucker o.ä.
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Hallo,
> Die Taschenrechner müssen netzunabhängig sein; nicht
> zugelassen sind Taschenrechner mit grafischer Ausgabe,
> programmierbare Taschenrechner und Taschenrechner, die zur
> Speicherung von Texten oder zu Speicherung von mehr als 20
> Zahlen geeignet sind, oder bei denen Programme fest
> installier sind oder bei denen Programme oder Daten von
> auswechselbaren Speichermedien (z.B. Flash-Speicherkarten)
> geladen werden können. Gegen fest eingespeicherte
> physikalische Konstanten bestehen keine BEdenken. Nicht
> zugelassen sind ferner druckende Taschenrechner sowie
> Zusatzgeräte zu Taschenrechnern wie Drucker o.ä.
das passt so genau, also beschreibt alles das, was die beiden erwähnten Modelle gerade nicht mehr können, dass man kaum mehr von Zufall sprechen kann.
Im Ernst: die Hersteller designen ihre Modelle heutzutage ziemlich gut auf die aktuellen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern, was ja wohl auch der Grund dafür ist, dass der fx-991ES zwei Nachfolger hat.
Also ich würde sagen, die erwähnten Modelle darfst du allesamt verwenden.
Gruß, Diophant
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 07:50 Do 07.12.2017 | Autor: | rabilein1 |
> Das passt so genau, also beschreibt alles das, was die
> beiden erwähnten Modelle gerade nicht mehr können, dass
> man kaum mehr von Zufall sprechen kann.
>
> Im Ernst: die Hersteller designen ihre Modelle heutzutage
> ziemlich gut auf die aktuellen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern.
Das ist ja höchst-interessant. Böse Zungen könnten da von Kungelei zwischen Ministerium und Industrie sprechen ("Wir ändern mal eben die Vorgaben, und dann dürfen sich die Studenten alle ein neues Modell kaufen").
Was ist denn der Sinn solcher Vorgaben?
Wenn ein Grundschüler rechnen lernen soll, ist es einsehbar, dass er in der Klassenarbeit keinen Taschenrechner benutzen darf, der ihm die "Kopfarbeit" abnimmt.
Aber beim Staatsexamen? Wenn ich keine Ahnung von Mathematik habe (nein, die habe ich nicht), dann nützt mir doch auch kein noch so schlauer Rechnenapparat.
Selbst eine Verbindung ins Internet würde mir dann nicht weiterhelfen - es sei denn, ich würde die Aufgaben direkt hier in den Matheraum reinposten, diese würden von Diophant oder Fred umgehend gelöst und ich schreibe diese Lösung dann einfach ab, am besten mit Copy and Paste, damit nicht noch Übertragungsfehler vorkommen.
Lange Rede, kurzer Sinn = Meine Frage ist einfach: Würde ein überdimensionierter Rechner einem unwissenden Examenskandidaten wirklich eine so große Hilfe sein, so dass er die von ihm (dem Stundenten) geforderte Hirnleistung erfolgreich an den Rechner deligieren könnte?
Die Antwort müsste doch JA lauten (Begründung!), ansonsten ließe sich die Nichtwertung (null Punkte) des Examens doch kaum rechtfertigen.
P.S. an Diophant:
Ich lehne Mathematik nicht grundätzlich ab. Ich sehe vieles - wie auch in anderen Bereichen - lediglich kritisch und nehme es nicht nur einfach so hin. Deshalb habe ich - anstelle von im Park Vögel zu füttern - obiges geschrieben.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:20 Mi 22.02.2012 | Autor: | ehaefner |
Vielen, vielen Dank! Dann werde ich diesen wohl zügig kaufen, damit ich mich noch einarbeiten kann und effektiv nutzen kann!
Habe grade auch noch im Prüfungsamt angerufen und die haben auch keine Liste mit bestimmten Taschenrechnern und gesagt, dass nur dieser Passus ausschlaggebend ist welcher Taschenrechner zugelassen ist also wird das dann schon passen so...
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