Sachenrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 16:25 So 22.01.2012 | Autor: | Dits |
Hallo liebes Jura-Forum,
ich studiere Sportmanagement, welches unteranderem das Fach "Recht" beinhaltet. Ich bin im zweiten Semester und demnach absolut kein Experte auf dem Gebiet.
Aufgrund eines Unfalls war ich für einige Zeit außer Gefecht gesetzt, muss nun einiges für mein Studium aufholen,
momentan bin ich mit Recht beschäftigt und habe nun einen Musterfall bezüglich des Sachenrechts vor mir liegen.
Ich habe so einen Fall noch nie im Gutachtenstil gelöst, wie funktioniert das und wo muss ich in diesem Fall ansetzen?
Der Fall:
"Der Flohmarkthändler Gehwitz hat eine kleine Maya Skulptur, welche den Regengott Chac Mol darstellt, dem Kunsthändler und Restaurator Kleister in Reperatur gegeben. Nach der Reperatur steht die Statue noch im Verkaufsraum des Kleister. In Abwesenheit von Kleister verkauft dessen ladenangestellter Jablonski die Statue an den ahnungslosen Moritz, kassiert den Kaufpreis von 10.000 € und verschwindet.
Gehwitz verlangt von Moritz die Herausgabe der Statue aus § 985 BGB."
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Liebe Grüße
Smoothu
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:06 Mo 23.01.2012 | Autor: | Josef |
Hallo Dits,
>
> Ich habe so einen Fall noch nie im Gutachtenstil gelöst,
> wie funktioniert das und wo muss ich in diesem Fall
> ansetzen?
>
"Besonderheiten des Gutachterstils:
Es wird die zu prüfende Rechtsgrundlage genannt.
Es wird angegeben, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen die Rechtsfolge eintritt.
Es wird geprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Es wird die Frage abschließend beantwortet.
Bei einer Lösung im Gutachterstil steht das Ergebnis nicht am Anfang, sondern am Schluss. Kennzeichnend für den Gutachterstil sind die Wörter "wenn" und "also"."
Quelle: Einführung in das Recht; Helmut Linhart; Band 1; Bayerische Verwaltungsschule; Seite 116
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|