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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:26 Fr 20.06.2008 | Autor: | Timmi |
Aufgabe | K verlangt Schadensersatz statt der Leistung von V.Zurecht!
V will dennoch liefern und den vereinbarten Preis haben.
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Beinhaltet der Schadenserstatz statt der Leistung(§280I,III+§281)autmatisch einen Rücktritt, oder gibt es eine exta Norm?
Gruß Timmi
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Hi Timmi,
> K verlangt Schadensersatz statt der Leistung von V. Zurecht!
> V will dennoch liefern und den vereinbarten Preis haben.
>
> Beinhaltet der Schadenserstatz statt der
> Leistung(§280I,III+§281)autmatisch einen Rücktritt, oder
> gibt es eine exta Norm?
Das kommt auf den Fall an. Das BGB sieht bei der Ausformulierung des gsetzlichen Schadenersatzes aus Rechtsgeschäften mehrere Varianten vor! Hier wäre zuerst die Frage, WARUM der K im Recht ist. Also lag eine Pflichtverletzung vor, oder eine Verletzung gegen § 241 Abs.2 BGB usw.?
Aber wenn du in den § 280 BGB reinschaust, dann solltest du eigentlich feststellen, dass der Schadenersatz direkt mit einer Willenserklärung zur Ablehnung der Leistung des V vom K einher geht...! Also kann man schon sagen, das er auch zurücktritt vom vorher Beschlossenen. § 280 BGB ff. ist eine eigenständige AGL, also keine extra Normen dafür.
Liebe Grüße
Analytiker
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