matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Hochschulmathe
  Status Uni-Analysis
    Status Reelle Analysis
    Status UKomplx
    Status Uni-Kompl. Analysis
    Status Differentialgl.
    Status Maß/Integrat-Theorie
    Status Funktionalanalysis
    Status Transformationen
    Status UAnaSon
  Status Uni-Lin. Algebra
    Status Abbildungen
    Status ULinAGS
    Status Matrizen
    Status Determinanten
    Status Eigenwerte
    Status Skalarprodukte
    Status Moduln/Vektorraum
    Status Sonstiges
  Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Algebra
    Status Zahlentheorie
  Status Diskrete Mathematik
    Status Diskrete Optimierung
    Status Graphentheorie
    Status Operations Research
    Status Relationen
  Status Fachdidaktik
  Status Finanz+Versicherung
    Status Uni-Finanzmathematik
    Status Uni-Versicherungsmat
  Status Logik+Mengenlehre
    Status Logik
    Status Mengenlehre
  Status Numerik
    Status Lin. Gleich.-systeme
    Status Nichtlineare Gleich.
    Status Interpol.+Approx.
    Status Integr.+Differenz.
    Status Eigenwertprobleme
    Status DGL
  Status Uni-Stochastik
    Status Kombinatorik
    Status math. Statistik
    Status Statistik (Anwend.)
    Status stoch. Analysis
    Status stoch. Prozesse
    Status Wahrscheinlichkeitstheorie
  Status Topologie+Geometrie
  Status Uni-Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraRatenkäufe von Minderjährigen
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Informatik • Physik • Technik • Biologie • Chemie
Forum "Jura" - Ratenkäufe von Minderjährigen
Ratenkäufe von Minderjährigen < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Ratenkäufe von Minderjährigen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:10 So 14.10.2007
Autor: del1r1um

Hi,
kann mir jemand erklären, aus welchem juristischen Grund Minderjährige keine Ratenkäufe abschließen dürfen?

        
Bezug
Ratenkäufe von Minderjährigen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:16 So 14.10.2007
Autor: Josef

Hallo,


>  kann mir jemand erklären, aus welchem juristischen Grund
> Minderjährige keine Ratenkäufe abschließen dürfen?


Im Allgemeinen ist nichts dagegen einzuwenden, dass Kinder und Jugendliche Geld haben und es auch ausgeben. Im Gegenteil, nur so können sie den Umgang damit, seinen Wert schätzen lernen.

Als „Konsumenten von morgen“ umworben (in Wirklichkeit sind sie längst Konsumenten von heute), erliegen Kinder und Jugendliche allerdings nicht selten der Versuchung. Sie kaufen Überflüssiges oder zu Teures. Etwas, das weit über ihren finanziellen Möglichkeiten liegt. Womöglich lassen sie sich zu einem Ratenkauf überreden, der Folgen hätte. Um Minderjährige vor diesen zu schützen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die in dem Begriff der „Geschäftsfähigkeit“ zum Ausdruck kommen.


[]Fundstelle






Bezug
                
Bezug
Ratenkäufe von Minderjährigen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:30 So 14.10.2007
Autor: del1r1um

Das ist mir schon klar, allerdings weiß ich nicht, wo im BGB das mit den Ratenkäufen steht.
Wir hatten gelernt, dass das nirgendwo explizit steht, sondern aus §110 BGB hervorgeht. Allerdings weiß ich nicht mehr, wie das abgeleitet wurde.

Bezug
                        
Bezug
Ratenkäufe von Minderjährigen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:50 So 14.10.2007
Autor: Josef

Hallo,

Warum wird ein Ratenkauf nicht von § 110 BGB gedeckt, wenn der Minderjährige alle Raten von seinem Taschengeld bezahlen will? Warum ist die Lage anders, sobald alle Raten bezahlt sind, der Vertrag also voll erfüllt wurde (§ 362 Abs. 1)?

Die Rechtsfolge des § 110 (der Vertrag gilt als von Anfang an wirksam) greift erst ein, wenn der Minderjährige die ihm obliegende Leistung (vollständig) "bewirkt". Bei einem Ratenkauf wird der Vertrag daher erst mit Zahlung der letzten Rate wirksam. Es kommt also nicht darauf an, dass das Verpflichtungsgeschäft durch das Taschengeld erfüllt werden kann oder soll, sondern nur, dass dies tatsächlich geschieht. In der Zwischenzeit bleibt es bei der schwebenden Unwirksamkeit.


[]Fundstelle




Nicht zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte:
nur rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB)
Taschengeldgesetz (§ 110 BGB)

Im Rahmen des Taschengeldgesetzes gem. § 110 BGB, d.h. bei Rechtsgeschäften mit zweckbestimmten Mitteln (vom gesetzlichen Vertrerter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen)  oder mit Mitteln zur freien Verfügung.  Dabei geht man davon aus, dass für Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger gewöhnlicherweise tätigt, eine generelle Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Zu beachten ist auch, dass der Minderjährige seine Leistung bewirkt, d.h. restlos erbracht haben muss, was normalerweise nur für Bargeschäfte, nicht für Ratenkäufe  gilt - sonst gilt: das Rechtsgeschäft ist bis zur Genehmigung schwebend unwirksam, § 108, 182, 184.


Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.unimatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]