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Parkhaus: Aufzüge
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 00:48 Mi 12.05.2010
Autor: hannelore

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Semesterleistung muss ich ein Parkhaus planen. Ich habe eine Frage zu Aufzügen. In der Brandenburgischen Garagen- und Stellplatzverordnung steht unter § 5 (3) im Wortlaut: „ Mehrgeschossige Garagen müssen mit einem Aufzug ausgestattet sein, der auch zur Aufnahme von Lasten, Krankentragen und Rollstühlen geeignet ist.“

Ich habe ein Buch über die Planung von Parkhäusern. http://www.springer.com/springerwiennewyork/engineering/book/978-3-211-89238-1 Dort steht „ …. Bei mehr als drei Geschoßen sollten zumindest zwei Lifte vorgesehen werden, …. „

Grundsätzlich weiß ich, dass bei der Planung die jeweilige Landesbauordnung und die Garagen und Stellplatzverodnung berücksichtigt werden muss und diese von Bundesland zu Bundesland abweichen. Weiterhin ist natürlich noch die EAR und barrierefreies Planen und Bauen zu berücksichtigen. ich habe die in dem Buch gemachte Aussage aber nirgends bestätigt gefunden.

Es geht mir um die 2 Aufzüge. Weiß jemand ob sich die Aussage aus dem Buch auf irgendeine bestimmte Verordnung bezieht oder es nur die Meinung des Autors wiedergibt?

Vielen Dank für die Hilfe!

MfG Hannelore



        
Bezug
Parkhaus: meine Interpretation
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:31 Mi 12.05.2010
Autor: Loddar

Hallo Hannelore!


Ich bin überascht, da dies doch eigentlich Aufgaben eines Architekten sind, oder? Naja ...

Ich selber habe nunmehr nichts darüber gefunden. Mein Kollege (= Architekt), der mir gegenüber sitzt, sagte spontan "mindestens 2 Aufzüge".

Aufgrund der einzuhaltenden maximalen Fluchtwegslängen wird es doch auch mindestens zwei notwendige Treppen / Treppenhäuser geben.

Meine Interptretation zu den mehreren Aufzügen wäre auch, dass hier zwei Aufzüge nebeneinander (also als eine Anlage) vorzusehen sind.


Gruß
Loddar


Bezug
                
Bezug
Parkhaus: Anmerkung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:17 Mi 12.05.2010
Autor: hannelore

Hallo Loddar,

Ja, wenn es allein die Planung des Parkhauses wäre schon. Abgerundet wird die Sache mit einer Gruppenarbeit bei der Gruppen Teile des  LV’s machen müssen andere die Haustechnik, Bauablaufplanung usw.

Alles in Allem hat es wohl den Sinn Gruppenarbeit zu trainieren, sich in Themen von denen man keine Ahnung hat einzuarbeiten und sich Informationen zu beschaffen.

An deine Interpretation habe ich auch schon gedacht. Es würde zumindest Sinn machen, da so Stau vor den Aufzügen vermieden wird.

Vielen Dank!

MfG Hannelore


Bezug
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