PRA/ARA und Geschäftsfälle < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo,
ich habe gerade ein Problem dabei, die Konten Passive und Aktive Rechnungsabgrenzung einem Kontotyp zuzuordnen. Sind das Bestandskonten, Erfolgskonten?
Denn ich habe zB die Frage:
Auflösung einer PRA
Ist das Aktivtausch, Passivtausch, Minderung, Mehrung? Ich buche zwar zB Bei der Auflösung PRA an Mietertrag, aber ich verstehe nicht ganz wie ich solche Konten (v.a. auch Mietertrag, das sind ja keine aktiven/passiven Bestandskonten) einem bestimmten Geschäftsfall wie Aktivtausch... zuordnen soll.
Hilfe :(
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Hi du,
> ich habe gerade ein Problem dabei, die Konten Passive und
> Aktive Rechnungsabgrenzung einem Kontotyp zuzuordnen. Sind
> das Bestandskonten, Erfolgskonten?
Erfolgskonten.
> Ist das Aktivtausch, Passivtausch, Minderung, Mehrung? Ich
> buche zwar zB Bei der Auflösung PRA an Mietertrag, aber ich
> verstehe nicht ganz wie ich solche Konten (v.a. auch
> Mietertrag, das sind ja keine aktiven/passiven
> Bestandskonten) einem bestimmten Geschäftsfall wie
> Aktivtausch... zuordnen soll.
Schau dir mal bitte folgendes an, weil hier vieles durcheinander geht:
-> klick mich !
Liebe Grüße
Analytiker
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Hm, das sagt mir aber trotzdem nicht, ob das dann ein Passiv, Aktivtausch ist, Mehrung oder Minderung :/
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Hallo Englein89,
> Hm, das sagt mir aber trotzdem nicht, ob das dann ein
> Passiv, Aktivtausch ist, Mehrung oder Minderung :/
die ganze Handhabe mit der Rechnungsabgrenzung verfolgt im Grunde ja ein wesentliches Ziel: die periodengerechte Erfolgsermittlung. Das bedeutet, dass Aufwendungen/Erträge in der Abrechnungsperiode zu buchen sind, in der sie eigentlich anfallen würden. Um dein Beispiel mit den Mieterträgen aufzugreifen: Zahlt ein Mieter unserer Wohnräume die Miete für das aktuelle Geschäftsjahr und für einen Zeitraum darüber hinaus (z.B. für Januar und Februar des kommenden Geschäftsjahres), dann ist zum Bilanzstichtag (hier: 31.12.) eine erfolgsgerechte Abgrenzung vorzunehmen, da die Miete für Januar und Februar ja dem neuen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Da man als Vermieter der Wohnräume durch eine vorher vereinnahmte Miete in Leistungszwang gerät ist hier eine Quasi-Verbindlichkeit, also ein transitorischer passiver RAP, zu buchen. Soweit hattest du es ja eigentlich schon selbst erklärt.
Nun zur eigentlichen Frage, um welche Art der Bilanzveränderung es sich bei Auflösung des PRAP handelt. Im Grunde hast du bei der BILDUNG des PRAP ja nichts anderes gemacht, als einen Teil der Erträge in der aktuellen Periode aus der GuV auszubuchen und in ein passives Konto (PRAP) einzubuchen. Da die GuV über das Eigenkapitalkonto (EK) abgeschlossen wird und dieses Konto auf der Passivseite der Bilanz zu finden ist, hast du also nichts anderes gemacht, als einen Teil des EK in ein anderes passives Konto umzubuchen (zwar nicht direkt, aber indirekt über die Guv). Man könnte das Ganze als Passivtausch ansehen.
Im Folgejahr machst du durch die Auflösung des PRAP eigentlich genau das Gegenteil. Du buchst den Betrag des PRAP an die GuV, wodurch du die Erträge (Mieterträge für Januar und Februar, die du aber schon im Vorjahr erhalten hast und am Bilanzstichtag aus der GuV ausgebucht und in das PRAP-Konto eingebucht hast) in die GuV des neuen Geschäftsjahres einbuchst (wo sie ja erfolgstechnisch auch reingehören, denn die Mieterträge für Januar und Februar gehören eben in das neue Geschäftsjahr).
Wenn man es genau betrachtet stellt dein Beispiel (die Mieteinnahme) generell eine Bilanzverlängerung (Aktiv-Passiv-Mehrung) dar, da die Aktivseite (Mieteinnahme über Bank oder Kasse) anwächst und auf der Passivseit das EK über die Mieterträge in der GuV in gleichem Maße anwächst. Bei der Rechnungsabgrenzung buchst du dann, wie oben beschrieben, einen Teil aus der Guv (und damit aus dem EK) aus und überträgst ihn an das Passivkonto "passive RAP". Das wäre dann der oben beschriebene Passivtausch.
Ich hoffe ich hab dich nun nicht allzu sehr verwirrt. Wenn noch Fragen sind, dann her damit.
Gruß,
Tommy
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:49 Mo 26.01.2009 | Autor: | Englein89 |
Hey, vielen Dank! Das habe ich verstanden! :)
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Jetzt habe ich doch noch eine Frage.
Behandle ich damit die Konten ARA und PRA wie Passivkonten? zB
Auflösung einer passiven Rechnungsabgrenzung zu Beginn des Geschäftsjahres.
Ist das Passivtausch?
Wäre die Auflösung einer aktiven RA dann auch Passivtausch?
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 09:03 Fr 30.01.2009 | Autor: | Timmi |
Hallo!
> Jetzt habe ich doch noch eine Frage.
>
> Behandle ich damit die Konten ARA und PRA wie Passivkonten?
> zB
>
> Auflösung einer passiven Rechnungsabgrenzung zu Beginn des
> Geschäftsjahres.
> Ist das Passivtausch?
>
> Wäre die Auflösung einer aktiven RA dann auch Passivtausch?
Vereinfacht ist es so:
PRA:
Ein Kunde hat letztes Jahr einen Betrag für dieses Jahr bar bezahlt.Nun haben wir ihm noch nichts gegebnen aber sein Geld in der Kasse.Wir sind ihm etwas Schuldig.
Diese Schuld buchen wir als eine Art Verbindlichkeit in das PRA-Konto, welches ein Passivkonto ist.
Wir haben also eine A/P- Mehrung: Mehr Geld, aber auch mehr Schulden in Form einer Leistung.
Nun ist das neue Jahr angebrochen und wir erbringen unsere Leistung.Der Grund warum wir das tun ist die Zahlung des letzten Jahres. Wir buchen diese Zahlung ins neue Jahr wo sie auch unserer Leistung gegenübersteht.
PRA an Umsatzerlöse(oderso)=Passivtausch!
ARA:
Nun drehen wir den Spieß um: Nicht wir bekommen etwas, sonder zahlen an einen Lieferanten im Voraus.
D.h wir haben eine Forderung gegen ihn.
Das ist ein Aktivtausch. Das Bankguthaben sinkt, die Forderungen(ARA=Aktiv) steigen.
Ist nun das neue Jahr da, wollen wir unsere Leistung für
das im letzten Jahr gezahlte Geld haben.
Wir buchen das Geschäft nun ins richtige Jahr:
Aufwand an ARA= A/P Minderung!
Natürlich ohne Gewär!!
Gruß Timmi
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