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OHG, KG, GmbH: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:11 Di 02.06.2009
Autor: Mausi23

Hallo, ich habe da in Betriebswirtschaft Aufgaben zum Üben bekommen. Leider weiß ich aber nicht was ich berechnen muss. Kann mir das jemand von euch erklären. Ich habe auch niergens eine Beispielrechnung in meinem Buch gefunden. Ich habe die AUfgaben als Anhang angefügt.
Die Aufgabe habe ich im Excel so weit ich wusste angefangen aufzubauen. Aber wie gesagt ich weiß nciht was ich rechnen muss.
Würde mich freuen wenn mir, dass jemand von euch erklären könnte.
Lg

Dateianhänge:
Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
Anhang Nr. 2 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
Anhang Nr. 3 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
        
Bezug
OHG, KG, GmbH: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:15 Mi 03.06.2009
Autor: Josef

Hallo Mausi,

Aufgabe 1:

der Gewinn in Höhe von 100.800 zu mindern um

7,5 % vom Kapitalanteil 175.000 des D. , zusätzlich monatlich 4.500
7,5 % vom Kapitalanteil 95.000 des W.
7,5 % vom Kapitalanteil 55.000 des G.

der noch verbleibende Restbetrag ist noch aufzuteilen

zu 50 % für D.
zu 25 % für W.
zu 25 % für G.


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
OHG, KG, GmbH: Tipps
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:08 Mi 03.06.2009
Autor: Josef

Hallo Mausi,

Aufgabe 2)

Gewinnermittlung und Gewinnverteilung:


Der Jahresgewinn einer OHG wird nach einer besonderen Methode verteilt (§ 121 Abs. 1 und Abs. 2 HGB). Da das Kapital jedes einzelnen Gesellschafters im Gesellschaftsvermögen mitgearbeitet hat, erhält der Gesellschafter zunächst 4 % als Verzinsung seines Kapitalanteils.  Der nach der Verzinsung der Kapitalanteile verbleibende Gewinn wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt (§ 121 Abs. 3 HGB), sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 109 HGB).


Die Gesellschafter einer GmbH haben Anspruch auf den Jahresüberschuss inklusive eines Gewinnvortrages und abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages, soweit dieser Betrag nicht z.B. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund des Gesellschaftsvertrages von der Verteilung ausgeschlossen ist.
Maßstab für die Verteilung der Überschüsse ist das Verhältnis der Geschäftsanteile, soweit gesellschaftsvertraglich kein anderer Maßstab festgesetzt worden ist.



Viele Grüße
Josef

Bezug
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