Mindestkapital einer AG < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) überfällig | Datum: | 16:54 Fr 22.05.2015 | Autor: | timmexD |
Aufgabe | Wie hoch ist die Mindesteinlage für die Namensaktien, wenn der Wert der eingebrachten Unternehmung, der den Brüdern auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital der AG angerechnet wird, mit 450 000 Euro angesetzt wird? |
Hallo Betriebswirtschaftler :D
ich lerne gerade für das Fach Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) und verstehe diese Aufgabe nicht. Wir haben sie zwar in der Schule ausführlich besprochen, doch bei einer ähnlichen Aufgabe war mein Ergebnis wieder falsch. Es geht um die Mindesteinlage von Aktionären, die sie vor Eintragung ins Handelsregister leisten müssen. Die Das Grundkapital soll in Inhaberaktien (90 000 Stück mit einem Nennwert von 50 Euro je Aktie) und 3200 vinkulierten Namensaktien mit einem Nennwert von 500 Euro Nennwert je Aktie zerlegt werden. Mir geht es nur um die Brüder, die die 3200 Aktien mit 500 Euro Nennwert übernehmen. Die Mindesteinlage beträgt 25 % des Nennwertes der Aktien. Ich habe jetzt 25 % von 1,6 Millionen Euro gerechnet. (400 000) Jetzt wird aber 450 000 eingezahlt. Also muss doch keine Einlage mehr eingebracht werden. Diesen Punkt verstehe ich nicht. In der Schule haben wir die 450 000 als Sacheinlage betrachtet, und von den 1,6 Millionen abgezogen und davon 25 % gebildet. Aber Sacheinlagen müssen doch voll geleistet werden? Ich verstehe das einfach nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe :D
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:20 So 24.05.2015 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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