Lückentext zur Umsatzsteuer < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:05 Sa 21.11.2009 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, ich habe von meiner Lehrerin einen Text bekommen. Wir sollten die fehlenden Begriffe eintragen. Siehe Lösung:
1. Die Umsatzsteuer ist nur vom Endverbraucher zu tragen. Sie belastet das ? nicht.
2. Nur Unternehmen und Personen, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Endgeld im Rahmen des Unternehmens erbringen sind zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
3. Die Vorsteuer stellt eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Die Vorsteuer ist dagegen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
4. Die Zahllast wird in der Regel monatlich ermittelt und bis zum 10. des folge Monats an das Finanzamt überwiesen.
5. Die Zahllast des Monats Dezember ist in der Schlussbilanz zu passivieren. Ein Vorsteuerüberhang ist zum 31. Dezember zu aktivieren.
6. Mehrwert ist der Unterschiedswert zwischen dem Nettoverkaufs- und Nettoeinkaufspreis. Durch den Vorsteuerabzug wird erreicht, dass auf jeder Stufe des Warenwegs nur der Wertanstieg dieser Stufe besteuert wird.
7. In Rechnungen an Kunden ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Die Rechnung enthalten den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag.
8. In Kleinbetragsrechnungen bis 150 € (einschließlich Umsatzsteuer) genügt die Angabe des im Rechnungsbetrag enthaltenen Umsatzsteuersatzes.
Bei dem ersten, weiß ich nicht, was ich bei dem ? reinschreiben sollte.
Sind meine anderen Lösungen richtig?
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:36 Sa 21.11.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Mausi,
> Hallo, ich habe von meiner Lehrerin einen Text bekommen.
> Wir sollten die fehlenden Begriffe eintragen. Siehe
> Lösung:
>
> 1. Die Umsatzsteuer ist nur vom Endverbraucher zu tragen.
> Sie belastet das ? nicht.
Sie belastet das Unternehmen nicht.
> 2. Nur Unternehmen und Personen, die
> umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im Inland
> gegen Endgeld im Rahmen des Unternehmens erbringen sind zum
> Abzug der Vorsteuer berechtigt.
> 3. Die Vorsteuer stellt eine Forderung gegenüber dem
> Finanzamt dar.
> Die Vorsteuer ist dagegen eine
> Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist dagegen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt
> 4. Die Zahllast wird in der Regel monatlich ermittelt und
> bis zum 10. des folge Monats an das Finanzamt zu überwiesen.
> 5. Die Zahllast des Monats Dezember ist in der
> Schlussbilanz zu passivieren. Ein Vorsteuerüberhang ist
> zum 31. Dezember zu aktivieren.
> 6. Mehrwert ist der Unterschiedswert zwischen dem
> Nettoverkaufs- und Nettoeinkaufspreis. Durch den
> Vorsteuerabzug wird erreicht, dass auf jeder Stufe des
> Warenwegs nur der Wertanstieg dieser Stufe besteuert wird.
> 7. In Rechnungen an Kunden ist die Umsatzsteuer gesondert
> auszuweisen. Die Rechnung enthalten den Nettobetrag, die
> Umsatzsteuer und den Bruttobetrag.
In Rechnungen an andere Unternehmer ist die Umsatzsteuer ....
Die Rechnungen müssen eine laufende Nummer und die Steuernummer, das Datum und den Rechnungsbetrag netto und die darauf entfallende Mehrwertsteuer in einem Extrabetrag enthalten.
Kleinunternehmer können jedoch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuernachweis ausstellen.
> 8. In Kleinbetragsrechnungen bis 150 € (einschließlich
> Umsatzsteuer) genügt die Angabe des im Rechnungsbetrag
> enthaltenen Umsatzsteuersatzes.
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Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 € (ab 1.1.2007)/ 100 € (bis 31.12.2006) nicht übersteigt, müssen die umfangreichen Angaben, die im Umsatzsteuerrecht gefordert werden, nicht enthalten. Vielmehr genügen folgende Angaben:
* Name und Anschrift des leistenden Unternehmers;
* Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung;
* Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe;
* Steuersatz für die Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung;
* ab dem 1.1.2004 muss auch das Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben werden.
Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis muss damit nicht erfolgen. Auch der Zeitpunkt der Leistung und Angaben über den Leistungsempfänger sind nicht notwendig. Keine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn das leistende Unternehmen für eine Leistung mehrere Rechnungen erstellt, die jeweils unter 150 € bzw. 100 € betragen. Für den Vorsteuerabzug muss das leistende Unternehmer den Rechnungsbetrag in ein Entgelt für die Leistung und in den Steuerbetrag (Umsatzsteuer) aufsplitten.
Quelle
Viele Grüße
Josef
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