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Kapitalertragssteuer: Aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:42 Di 07.04.2009
Autor: Timmi

Aufgabe
Annahme:
Gewinnausschüttung: 71000€
Werbungskosten:2000€
keine anderen Einkünfte
Grenzsteuersatz 42%
Anteil im Privatvermögen

Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer.

Hallo!

Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den Zusammenhang nicht.

Also:
1)
Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von 33750€.Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer multipliziert. Ich muss also 14175 € zahlen.

Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe ich 14040€ Vorauszahlung leisten müssen.
Also muss ich 14175-14040=135€ nachzahlen.

Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 €.Woher?

2)
Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.

Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?

Ich hoffe jemand kann Klarheit schaffen!

Lieben Gruß Timmi


        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:42 Di 07.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,

> Annahme:
>  Gewinnausschüttung: 71000€
>  Werbungskosten:2000€
>  keine anderen Einkünfte
>  Grenzsteuersatz 42%
>  Anteil im Privatvermögen
>  
> Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und
> Abgeltungssteuer.
>  
> Hallo!
>  
> Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den
> Zusammenhang nicht.
>  
> Also:
>  1)
>  Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von
> 33750€.

Wie kommst du auf 33.750 €?

Mit dem Halbeinkünfteverfahren soll eine Doppelbelastung der Gewinne von Körperschaften durch eine ermäßigte Besteuerung auf der Ebene der Körperschaft mit einem Körperschaftsteuersatz von 25% und einer hälftigen Besteuerung der Einkünfte auf der Ebene des Anteilseigners vermieden werden. Korrespondierend regelt § 3c Abs. 2 EStG , dass die mit den Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG wirtschaftlich zusammenhängenden Aufwendungen auch nur zur Hälfte abziehbar sind.



Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer

> multipliziert. Ich muss also 14175 € zahlen.
>  

Du musst den Grundfreibetrag von 7.914 € berücksichtigen!
Entweder du nimmt die ESt-Grundtabelle oder berechnest die Einkommensteuer nach § 32a EStG.

> Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe
> ich 14040€ Vorrauszahlung leisten müssen.

Wieso mit 0,2 multiplizieren? Die Vorauszahlungen werden nach § 37 EStG berechnet.

>  Also muss ich 14175-14040=135€ nachzahlen.
>  
> Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 €.Woher?


Eventuell anzurechnende Abzugsbeträge (z.B. Kapitalertragsteuer)

>  
> 2)
>  Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
>  Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
>  D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.
>  
> Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber
> oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?
>  

Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu!



Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Kapitalertragssteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:23 Di 07.04.2009
Autor: Timmi

Hallo Josef!

Vielen Dank für Deine Hilfe!


> Wie kommst du auf 33.750 €?

71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750 Freibetrag= 33750 ZVE

Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)

Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer

71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040 Vorrauszahlung
Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819 zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013 (passt zu 7027 oben) und Nachzahlung 135.
Kannst Du damit etwas anfangen?

Wenn Dir das zu wirr ist, kann ich das gut verstehen. Ich war krank und hab hier eben so `ne Mitschrift...
Würd es aber gerne begreifen...

Lieben Gruß Timmi


Bezug
                        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:40 Di 07.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,


>
> > Wie kommst du auf 33.750 €?
>  
> 71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750
> Freibetrag= 33750

[ok]

> = ZVE

[notok]


33.750 = Gesamtbetrag der Einkünfte!

Davon gehen noch Sonderausgaben ab!


> Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind
> zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)
>  

Da wurden bestimmt noch Sonderausgaben abgezogen! Dann kommen wir auf das zu versteuernde Einkommen.

> Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>  
> 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> Vorrauszahlung

[ok] = Kapitalertragsteuer von 20 %



Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
Bezug
Kapitalertragssteuer: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:48 Di 07.04.2009
Autor: Timmi

Hey!
> >
> > > Wie kommst du auf 33.750 €?
>  >  
> > 71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750
> > Freibetrag= 33750
>
> [ok]
>  
> > = ZVE
>  

>  
>
> 33.750 = Gesamtbetrag der Einkünfte!
>  
> Davon gehen noch Sonderausgaben ab!
>  
>
> > Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind
> > zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)
>  >  
>
> Da wurden bestimmt noch Sonderausgaben abgezogen! Dann
> kommen wir auf das zu versteuernde Einkommen.

Aber wenn ich oben noch etwas abziehen würde, dann käme ich erst recht nicht auf 7027 denn wird es ja noch niedriger..
Werde nochmal nachhaken..

> > Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>  >  
> > 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> > Vorrauszahlung
>  
> [ok] = Kapitalertragsteuer von 20 %
>  

Vielen Dank

Timmi


Bezug
                        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:12 Mi 08.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,


>  
>
> > Wie kommst du auf 33.750 €?
>  
> 71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750
> Freibetrag= 33750 ZVE
>  
> Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind
> zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)


Gesamtbetrag der Einkünfte = 33.750
abz. Sonderausgaben-Pauschale = 36

= zu versteuerndes Einkommen = 33.714


Steuer laut Grundtabelle = 7.027


Beachte aber auch: § 32a Abs. 1 Ziffer 3 EStG
(bei einem zu versteuernden Einkommen von  12.740 bis 52.151)

Es sind nicht 0,42 vom ZVE anzuwenden, da ZVE nicht über 52.151!
Beachte: Halbeinkünfte

>  
> Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>  
> 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> Vorrauszahlung

[ok]


>  Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819
> zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013

14040 - 7.027 = 7.013


Viele Grüße
Josef



Bezug
                        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 06:45 Mi 08.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,




> Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>  
> 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> Vorrauszahlung
>  Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819
> zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013 (passt zu 7027
> oben) und Nachzahlung 135.



Nachzahlung:


> Nun: 33750*0,42= 14175

14.175 - 14.040 = 135



Viele Grüße
Josef


Bezug
        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:00 Mi 08.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,

> Annahme:
>  Gewinnausschüttung: 71000€
>  Werbungskosten:2000€
>  keine anderen Einkünfte
>  Grenzsteuersatz 42%
>  Anteil im Privatvermögen
>  
> Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und
> Abgeltungssteuer.
>  
> Hallo!
>  
> Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den
> Zusammenhang nicht.
>  
> Also:
>  1)
>  Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von
> 33750€.Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer
> multipliziert. Ich muss also 14175 € zahlen.
>  
> Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe
> ich 14040€ Vorauszahlung leisten müssen.
>  Also muss ich 14175-14040=135€ nachzahlen.
>  
> Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 €.Woher?
>  

Gesamtbetrag der Einkünfte = 33.750
abz. Sonderausgaben-Pauschale = 36

= zu versteuerndes Einkommen = 33.714


Steuer laut Grundtabelle = 7.027


14040 - 7.027 = 7.013






> 2)
>  Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
>  Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
>  D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.
>  
> Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber
> oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?
>  

siehe § 43a Abs. 2 EStG:

"Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug."


Viele  Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
Kapitalertragssteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 08:23 Mi 08.04.2009
Autor: Timmi

Ok, Danke soweit klar!
Die 42 % sind ja fiktiv vorgegeben.

das ich 7013 Differenz zurückbekomme ist klar.
Wie man auf den Nachzahlungsbetrag kommt auch. Aber warum muss ich noch etwas nachzahlen? Meine Steuer betraägt laut Tabelle 7027 € bezahlt habe ich 14040.
Warum wird  berechnet: 33750*0,42=14175?

Gruß Timmi

Bezug
                        
Bezug
Kapitalertragssteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:24 Mi 08.04.2009
Autor: Josef

Hallo Timmi,

> Ok, Danke soweit klar!
>  Die 42 % sind ja fiktiv vorgegeben.
>  
> das ich 7013 Differenz zurückbekomme ist klar.
>  Wie man auf den Nachzahlungsbetrag kommt auch. Aber warum
> muss ich noch etwas nachzahlen? Meine Steuer betraägt laut
> Tabelle 7027 € bezahlt habe ich 14040.
>  Warum wird  berechnet: 33750*0,42=14175?
>  


Im Voraus bezahlte Steuer:

Dividenden/Halbeinkünfte.....  = 71.000
Davon Steuerfrei:
Sparerfreibetrag .......... ... .=  750
Werbungskosten-Pauschbetr....... =   51

Steuerpflichtige Zinseinkünfte = 70.199

davon 20 % Kapitalertragsst. = 14.040

Steuervorauszahlung = 14.040



Abrechnung im Steuerbescheid:

Dividenen/Halbenkünfte ... = 71.000
zur Hälfte steuerpflichtig = 35.500
abzüglich Sparerfreibetrag... = 750
abzüglich WK 50% v. 2000 .. = 1.000

Steuerpflichtige Einkünfte = 33.750
Steuersatz 42 %  = 14.175

Steuerschuld .... = 14.175
Vorauszahlungen = - 14.040

Steuernachzahlung .. = 135



Viele Grüße
Josef

Bezug
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