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Handlungskostenzuschlagssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 02:54 Do 06.03.2014
Autor: Mopsi

Aufgabe
Ein Unternehmen entnimmt seiner Buchführung folgende Zahlen:

Warenverkauf(Einnahmen) 176.000,00€
Personalkosten 12.000,00€
Miete 1.400,00€
Werbung 800,00€
Fuhrparkkosten 8.500,00€
sonstige Kosten 2.300,00€
Abschreibungen(Wertverlust) 1.400,00€

Wie hoch ist der Handlungskostenzuschlagssatz?



Hallo :)

Ich frage mich, ob ich hier wirklich einfach alles addieren soll, oder ob es vielleicht einige Beträge gibt, die nicht zu den Handlungskosten gehören.

Nach Wiki( http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungskosten ) gehört ja anscheinend alles dazu, aber wie mache ich das mit dem Warenverkauf?
Was hat der da zusuchen? Das sind ja keine Kosten, sondern das Gegenteil nämlich Einnahmen. Ziehe ich dann von den Einnahmen die Summe aller anderen Kosten ab, um den Handlungskostenzuschlagssatz zu erhalten?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen :)

 

        
Bezug
Handlungskostenzuschlagssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:22 Do 06.03.2014
Autor: Josef

Hallo,

> Ein Unternehmen entnimmt seiner Buchführung folgende
> Zahlen:
>  
> Warenverkauf(Einnahmen) 176.000,00€
>  Personalkosten 12.000,00€
>  Miete 1.400,00€
>  Werbung 800,00€
>  Fuhrparkkosten 8.500,00€
>  sonstige Kosten 2.300,00€
>  Abschreibungen(Wertverlust) 1.400,00€
>  
> Wie hoch ist der Handlungskostenzuschlagssatz?
>  
>

>  
> Ich frage mich, ob ich hier wirklich einfach alles addieren
> soll, oder ob es vielleicht einige Beträge gibt, die nicht
> zu den Handlungskosten gehören.
>  
> Nach Wiki( http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungskosten )
> gehört ja anscheinend alles dazu, aber wie mache ich das
> mit dem Warenverkauf?
>  Was hat der da zusuchen? Das sind ja keine Kosten, sondern
> das Gegenteil nämlich Einnahmen. Ziehe ich dann von den
> Einnahmen die Summe aller anderen Kosten ab, um den
> Handlungskostenzuschlagssatz zu erhalten?
>  



"Grundsätzlich fallen beim Verkauf einer Ware allgemeine Geschäftskosten an, z.B. durch Personalkosten, durch die Kosten für die Geschäftsräume, durch die Steuern, die für Gewinne zu zahlen sind, durch Werbungskosten, durch allgemeine Verwaltungskosten, durch Abschreibungen, durch die Kosten für Kreditaufnahmen oder durch Provisionen.

Die genannten Kosten werden zusammenfassend Handlungskosten genannt. Es sind Allgemeinkosten, die normalerweise nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Aufwendungen für eine bestimmte Ware entstehen. Sie können deshalb auch nicht wie z.B. die Bezugskosten als Einzelkosten einer bestimmten Ware zugerechnet werden.

Um die Handlungskosten bei der Warenkalkulation angemessen zu berücksichtigen, muss deshalb vorher ein Handlungskostenzuschlag ermittelt werden. Er wird normalerweise in regelmäßigen Abständen aus der allgemeinen Buchführung ermittelt, indem man den Prozentsatz errechnet, den die allgemeinen Handlungskosten im Verhältnis zum gesamten Bezugspreis der Ware darstellen."


Quelle: Erfolg mit Wissen; Kaufmännisches Rechnen; ib Verlag Information & Bildung; Berlin; Seite 80; ISBN 3-935891-07-5



Viele Grüße
Josef

Bezug
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