Handlungsfähig? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo Leute
Wollte mal fragen, wie das eigentlich ist...wenn jemand urteilsunfähig ist, aber mündig... wird er dann als handlungsunfähig oder beschränkt handlungsfähig angesehen? Bei nicht mündig und urteilsfähig werden sie ja als beschränkt handlungsfähig angesehen, aber wie sieht es in dieser Situation aus? Vielen Dank für eure Antwort.
Lg Nicole
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Hallo Nicole 1989,
hier kurz etwas zu deiner Frage Urteilsunfähigkeit aber Mündigkeit:
Dies ist jemand, der eine geistige Behinderung,eine psychischen Krankheit oder an Trunksucht leidet. Hier kann dieser Jemand mündig sein, dennoch urteilsunfähig.
Bei Zweifel einer Urteilsunfähigkeit ist auf jeden Fall eine Gerichtsinstanz befugt dies zu überprüfen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß in Schweiz.
Grüzi wohl und Auf Wiederlurge.
Hubert.
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