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Handelsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Handelsrecht: Rückfrage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:30 So 22.07.2012
Autor: Roffel

Aufgabe
Nennen Sie zwei Wesensmerkmale des Handelsrecht und jeweils eine Vorschrift dazu.

Servus,
ich benötige bei dieser Frage mal kurz die Gewissheit was man da genau hinschreiben müsste.

Also bisher habe ich zu Antwort das stehen:

1/ Vertrauensschautz sowie Rechtsklarheit
         Beispiel: Erweiterter Gutglaubensschautz (366 HGB)

2/ Schnelligkeit der Transaktionen
         Beispiel: Bei einer Untersuchungs -und Rügepflicht nach 377 HGB muss der Käufer die Ware "unverzüglich" rügen....


sind das Wesensmerkmale oder welche Punkte sollte ich da auflisten?  Danke.

Grüße
Roffel

        
Bezug
Handelsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:36 So 22.07.2012
Autor: Josef

Hallo Roffel,

> Nennen Sie zwei Wesensmerkmale des Handelsrecht und jeweils
> eine Vorschrift dazu.

> ich benötige bei dieser Frage mal kurz die Gewissheit was
> man da genau hinschreiben müsste.
>  
> Also bisher habe ich zu Antwort das stehen:
>  
> 1/ Vertrauensschautz sowie Rechtsklarheit
>           Beispiel: Erweiterter Gutglaubensschautz (366
> HGB)
>  

[ok]

"Die sog. Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGH) dient unmittelbar der Rechtsklarheit, indem Dritte sich im Regelfall darauf verlassen dürfen, dass Eintragungen der Wahrheit entsprechen und dass bestimmte Tatsachen nicht gegeben sind, wenn sie nicht eingetragen sind." [1]




> 2/ Schnelligkeit der Transaktionen
>           Beispiel: Bei einer Untersuchungs -und
> Rügepflicht nach 377 HGB muss der Käufer die Ware
> "unverzüglich" rügen....
>  
>

[ok]

"Das Handelsrecht ist auf beschleunigte Abwicklung von Rechts- und Handelsgeschäften ausgerichtet. Zur Beschleunigung des Handelsverkehrs hat der Kaufmann z. B.

- Lieferungen unverzüglich zu untersuchen und ggf. zu rügen (§ 377 HGB);

- in bestimmten Fällen sein Scheigen als Willenserklärung gegen sich gelten zu lassen (§ 362 HGB);

- ggf. das Recht, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen." [1]


Quelle: [1] Handels- und Gesellschaftsrecht; efv Erich Fleischer Verlag, Achim; Seite 18/19; 10. Auflage 2009; ISBN 978-3-8168-1080-3



Viele Grüße
Josef



> sind das Wesensmerkmale oder welche Punkte sollte ich da
> auflisten?  Danke.
>  
> Grüße
>  Roffel


Bezug
                
Bezug
Handelsrecht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:28 So 22.07.2012
Autor: Roffel

Vielen Dank dir!
Gruß
Roffel

Bezug
                        
Bezug
Handelsrecht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:46 So 22.07.2012
Autor: Josef

Hallo Roffel,

> Vielen Dank dir!
>  Gruß
>  Roffel



Gern geschehen!

Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


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