Grundlage der Projektierung < Bauingenieurwesen < Ingenieurwiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:03 Sa 03.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Die für das Bauwerk relevanten Einwirkungen.
-(1) Werden vom Bauherrn bestimmt
- (2) Werden in den statischen Berechnungen des Bauingenieurs festgelegt
- (3) Werden in der Projektbasis vom Projektverfasser festgelegt.
Die Aussagen sind entweder falsch oder richtig
Ich tendiere (2) richtig und (1) und (3) falsch.
Jedoch ist (1) teilweisedoch auch richtig. So liegt es doch nach absprache mit dem Bauingenieur im bemessen des Bauherrn, ob er das Risiko eines Erdbeben oder Explosion eingehen will. Sind die Kosten enorm viel höher, lohnt es sich ja für den Bauherrn ein Risiko auf sich zu nehmen, wenn die Eintretungswahrscheinlichkeit sehr gering ist.
Welche Aussagen würdet ihr wie bewerten?
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(Antwort) fertig | Datum: | 20:37 Sa 03.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo Kuriger!
In Deutschland kann "man" sich nicht einfach die Einwirkungen aussuchen und diese dann berücksichtigen oder nicht.
Der Bauherr gibt vor, wir das zu berechnende Gebäude / Bauwerk genutzt werden soll. Danach richten sich dann die Nutzlasten (z.B. ob Bürogebäude, Wohngebäude oder gar eine Bücherei, wo höhere Nutzlasten anzusetzen sind).
Diese Nutzlasten sind in Deutschland der Norm DIN 1055-2 zu entnehmen.
Alle anderen Lasten wie Wind, Schnee oder gar Erdbeben werden dann durch andere Teile der DIN 1055 fest geregelt und sind i.d.R. abhängig vom Standort des Bauwerks. Denn dafür gibt es dann sogenannte Windzonenkarten, Schneezonenkarten bzw. auch Karten der verschiedenen Erdbebenzonen.
Diese gelten dann ohne Diskussion ...
Gruß
Loddar
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