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Grundherrschaft/Lehenswesen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:00 Mo 29.05.2006
Autor: Amy1988

Hallo ihr Lieben!

Ich schreine mogen eine Geschichtsklausur, in der es hauptsächlich um das Thema Mittelalter gehen wird.
Als ich mir jetzt einige Texte durchgelesen habe, habe ich festgestellt, dass mir der Unterschied zwischen Grundherrschaft und Lehenswesen noch nciht so klar ist.

Kann vielleicht jemand die beiden Begriffe kurz und auf den Punkt gebracht definieren und mir die Unterschiede der beiden nennen?

Danke im Voraus...
AMY

        
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Grundherrschaft/Lehenswesen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:31 Mo 29.05.2006
Autor: KappoHajo

Die vassi - Freie, die nicht mehr selbst für sich sorgen konnten, konnten sich in die Hand eines Mächtigeren kommendieren, erhielten dafür Schutz und Unterhalt und waren im Gegenzug zu Treue und Dienst verpflichtet.

Aus den Kommendationen entstand bei den niederen Schichten später die Grundherrschaft und bei hohen Schichten das Lehnswesen.

Falls du noch genaueres wissen willst rate ich dir Wikipedia ;)

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Grundherrschaft/Lehenswesen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:51 Mo 29.05.2006
Autor: Flaminia

"Aus dem Kriegswesen der Franken entwickelte sich jene Feudalordnung, die als Lehnswesen bezeichnet wird. Das Lehnswesen und die Grundherrschaft gehören zwar zusammen, sind jedoch nicht dasselbe.

Der Lehnsmann leistet seinem Herren Kriegs- und Amtsdienste und behielt dabei seinen Besitz als Lehen, blieb frei und konnte zusätzlich den Adelstitel erwerben; hingegen leistete der Hörige Frondienste und Naturalabgaben, bewirtschaftete ein Grundstück, das einem Grundherren gehörte und war unfrei. Da selbst der unterste Lehnsmann immer noch wehrpflichtig blieb und häufig landwirtschaftliche Flächen nicht bewirtschaften konnte, war er auf die Hörigen angewiesen, die für ihn die Feldarbeit verrichteten. Dabei standen jedoch Lehnsherr und Lehnsmann im gegenseitigen Treueverhältnis, während der Hörige seinem Grundherren einseitig zur Treue verpflichtet war. "

  []Der Link zur Seite

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Grundherrschaft/Lehenswesen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:01 Mo 29.05.2006
Autor: laryllan

Hallo Amy,

Ich weiß nicht über welchen Bereich des Mittelalters ihr schreibt, doch möchte ich dir ein paar Informationen zukommen lassen.

Lange Zeit war Otto Brunners Theorie der bipersonalen Beziehung zwischen Lehensherrn und Lehensmann (gerade auch in der Schule) vorherrschend. In der Schule verkürzte man dies meist auf "Schutz und Schirm" gegen "Rat und Hilfe" (dabei fällt meist das Lateinische Wort-Paar 'consilium et auxilium'). Brunner stützt seine Theorie auf einem großen Wust von Quellen, in der diese Beidseitigkeit so dargestellt wird.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass solche Aufzeichnungen meist nur von jenen geleistet wurden, die auch zu Schriftlichkeit befähigt waren (im Frühen Mittelalter ist die Schriftelite mit dem Klerus gleichzusetzen!).

Ein guter Hinweis wäre hierbei die Arbeit "Herrengewalt und Gewalt der Herren im späten Mittelalter" von Gadi Algazi, der die gleichen Quellen wie Brunner untersucht, jedoch - verkürzend geschrieben - zu dem Schluss kommt, dass sich das vermeintlich wechselseitige Geben und Nehmen in Wahrheit stark zu Gunsten der 'Herren' verschoben hätte.

Wer konnten nun alles Herren sein? - Ebenfalls eine weitreichende Frage. Natürlich waren es kleine Adlige oder wohlhabendere Ritter, die Grundherrschaft direkt ausübten. Aber auch freie oder Reichsstädte, Bischöfe (meist die Suffraganbischöfe, die einen Erzbischof als Lehensherrn über sich hatten) oder Klöster konnten Grundherren sein.

Grundherrschaft ist - ebenfalls verkürzt - die Herrschaft über 'Land und Leute' - gerade diese Bindung der Leute an ihre Scholle ist das entscheidende Moment.

Dass bspw. Klöster Grundherrschaft ausübt ist u.A. eine Folge des fränkischen Eigenkirchenwesens - Klöster und Bistümer bekamen (als Bestandteil der Schriftelite) auch weltliche Aufgaben von der Obrigkeit übertragen. Damit verbunden war ein Treue-/Lehenseid, der die Belehnung mit Land in gewissem Maße vorsah.
Auch erbten Klöster (die teilweise sogar von Adligen gegründet wurden) eine Menge Land - dafür hatten die Klöster dann für Verstorbene des Schenkers oder den Schenker selbst Gebetsdienste zu verrichten.

Dies alles als sehr sehr kurzer Abriss. Es erschöpfend zu behandeln war uns nichtmal in einem extra dafür konzipierten Seminar möglich. (Und es würde denke ich mal das 'Schul-Know-How' auch etwas sprengen).

Ich subsumiere für dich nochmal deine eigentliche Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grundherrschaft und Lehenswesen.

Lehenswesen (dabei denkt man an die Lehenspyramide) ist die Vergabe von Land durch den frisch gewählten König/Kaiser an seine Lehensmänner. Diese besaßen das Lehen zumeist schon vor der Königswahl und wollen ihre Privilegien nunmehr bestätigt bekommen. Die ersten, die ihre Treue geloben und in all ihren Privilegien und (Erz-)Ämtern bestätigt werden sind im übrigen die (damals noch) 7 Kurfürsten (3 geistliche: Köln, Mainz und Trier, sowie 4 weltliche: der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen). Diese Lehensmänner des Königs (auch Vasallen genannt) geben ihr erhaltenes Lehen wiederum an ihre Lehensmänner aus und werden somit selbst Lehensherren (halt bloß eine Stufe niedriger).

Mit dem Lehen geht ein ritueller Treueschwur einher, der auch militärische Dienste umfasste.

Auf der letzten Stufe der Lehenspyramide findet sich dann die Grundherrschaft eines niedrigen Vasallen über die Bauern.

Namárie,
sagt ein Lary, wo hofft, dass dir das was nützt

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