Gemeinkosten < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 09:13 Mo 02.03.2009 | Autor: | Timmi |
Aufgabe | Firma X baut Motoren und strebt ein möglichst niedriges Jahresergebnis an.
Materialkosten 1000
Fertigungskosten 500
Materialgemeinkosten 300 |
Hallo!
Nach § 255 II HGB sind Fertigungskosten und Materialkosten
als Herstellungskosten anzusetzen.
Materialgemeinkosten dürfen angesetzt werden.
Da das Ziel ein niedriges JE ist, setze ich sie nicht an und buche sie als Aufwand.
Frage:
Auf welches Konto aus § 275 HGB buche ich die Gemeinkosten.
Wahrscheinlich auf Materialaufwand oder?
Gruß Timmi
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Hi Chef,
> Wahrscheinlich auf Materialaufwand oder?
ja, bei aufwandsorientierter Buchungsweise schon!
Liebe Grüße
Analytiker
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