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Gebäudeabschreibung ESTG: Linear zu degressiv
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:00 Sa 23.05.2009
Autor: Timmi

Hallo Leute!

Angenommen jemand hat 2002 für 100.000€ ein Haus gekauft, weches auch in diesem Jahr fertiggestellt wurde und möchte es vermieten.leider hat der Bauherr schon degressive Afa geltend gemacht,so dass der Erwerber dies erst ab 2003 darf.

Was mich beschäftigt:

1.In 2002 darf der Erwerber nur linear abschreiben.
  Der Restwert beträgt 98.000€
  Wird die degressive Afa ab 2003 nun von den  
  Anschaffungskosten oder vom Restbuchwert ermittelt?
  (Vermute erstes!)

2.Der Bauherr darf die degressive und lineare Abschreibung nur bis zum Verkaufsmonat geltend machen. Richtig?


3. Wenn der Bauherr nicht die degressive, sondern die lineare Afa gewählt hätte, dürfte der Erwerber
dann schon in 2002 degressiv abschreiben?

Viele Grüße Timmi

        
Bezug
Gebäudeabschreibung ESTG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:10 Sa 23.05.2009
Autor: Analytiker

Hi Chef,

> 1.In 2002 darf der Erwerber nur linear abschreiben.
> Der Restwert beträgt 98.000€
> Wird die degressive Afa ab 2003 nun von den  
> Anschaffungskosten oder vom Restbuchwert ermittelt?
> (Vermute erstes!)

Die AK stellen die Abschreibungsbasis dar!

> 2.Der Bauherr darf die degressive und lineare Abschreibung
> nur bis zum Verkaufsmonat geltend machen. Richtig?

Ja [ok].

> 3. Wenn der Bauherr nicht die degressive, sondern die
> lineare Afa gewählt hätte, dürfte der Erwerber
> dann schon in 2002 degressiv abschreiben?

Ja.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Gebäudeabschreibung ESTG: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:21 Sa 23.05.2009
Autor: Timmi

Danke!!!

Bezug
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