Feststellung Verteidigungsfall < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 18:10 Di 24.03.2009 | Autor: | jaktens |
Aufgabe | (1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. |
Hallo erstmal und Danke für euer Interesse!
In der Aufgabenstellung steht Artikel 115a, Absatz eins des Grundgesetzes.
Aufgrund dieses Artikels entstand eine durchaus lebhafte Diskussion über die Frage, ab welcher Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen der Verteidigungsfall festgestellt werden kann.
Als einfaches "Rechenbeispiel" sei hier die Anzahl von 600 Mandaten im Bundestag vorausgesetzt, weiter die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt.
Meine Position ist, dass der Bundestag den Verteidigungsfall nur dann feststellen kann, wenn eine Mehrheit von 2/3 zustande kommt, deren Anzahl gleichzeitig die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ist.
Demnach sollten also mindestens 301 Mitglieder des Bundestages mit "Ja" abstimmen, was gleichzeitig eine 2/3-Mehrheit der gesamten abgegebenen Stimmen sein muss.
Bei 301 Ja- zu 150 Nein-Stimmen ist diese Mehrheit erreicht, bei 301 Ja-zu 152 Nein-Stimmen wäre der Antrag abgelehnt.
Die Gegenposition der Diskussion behauptet, dass die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ausreiche, sobald die 2/3-Mehrheit verfehlt werden würde, wobei ich hier nicht verstehe, warum eine 2/3-Mehrheit dann überhaupt gefordert wird.
Insbesondere die Stellung/Bewertung des Nebensatzes:
", mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages."
ist hier, glaube ich, der Knackpunkt. Bezieht sich die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf die 2/3-Mehrheit oder auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen?
Würde sich der Nebensatz auf die Anzahl Stimmen beziehen, hieße dass demnach, das lediglich 301 Mitglieder des Bundestages an der Abstimmung teilgenommen haben müssten.
Hab trotz intensiver Suche im Internet keine Antwort gefunden und ich habe diese Frage in keinem anderen Forum gestellt
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 20:00 Di 24.03.2009 | Autor: | rainerS |
Hallo!
> (1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit
> Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff
> unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag
> mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt
> auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit
> von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der
> Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
>
>
> Hallo erstmal und Danke für euer Interesse!
>
> In der Aufgabenstellung steht Artikel 115a, Absatz eins des
> Grundgesetzes.
> Aufgrund dieses Artikels entstand eine durchaus lebhafte
> Diskussion über die Frage, ab welcher Anzahl der
> abgegebenen Ja-Stimmen der Verteidigungsfall festgestellt
> werden kann.
>
> Als einfaches "Rechenbeispiel" sei hier die Anzahl von 600
> Mandaten im Bundestag vorausgesetzt, weiter die Zustimmung
> des Bundesrates vorausgesetzt.
>
> Meine Position ist, dass der Bundestag den
> Verteidigungsfall nur dann feststellen kann, wenn eine
> Mehrheit von 2/3 zustande kommt, deren Anzahl gleichzeitig
> die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ist.
> Demnach sollten also mindestens 301 Mitglieder des
> Bundestages mit "Ja" abstimmen, was gleichzeitig eine
> 2/3-Mehrheit der gesamten abgegebenen Stimmen sein muss.
>
> Bei 301 Ja- zu 150 Nein-Stimmen ist diese Mehrheit
> erreicht, bei 301 Ja-zu 152 Nein-Stimmen wäre der Antrag
> abgelehnt.
Das ist richtig.
> Die Gegenposition der Diskussion behauptet, dass die
> Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ausreiche, sobald
> die 2/3-Mehrheit verfehlt werden würde, wobei ich hier
> nicht verstehe, warum eine 2/3-Mehrheit dann überhaupt
> gefordert wird.
Nein, es sind beide Bedingungen zu erfüllen: 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen und Mehrheit der Mitglieder des Bundestags.
> Insbesondere die Stellung/Bewertung des Nebensatzes:
>
> ", mindestens der Mehrheit der Mitglieder des
> Bundestages."
>
> ist hier, glaube ich, der Knackpunkt. Bezieht sich die
> Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf die
> 2/3-Mehrheit oder auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen?
Weder noch. Es geht nur um die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags.
Viele Grüße
Rainer
|
|
|
|