matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Hochschulmathe
  Status Uni-Analysis
    Status Reelle Analysis
    Status UKomplx
    Status Uni-Kompl. Analysis
    Status Differentialgl.
    Status Maß/Integrat-Theorie
    Status Funktionalanalysis
    Status Transformationen
    Status UAnaSon
  Status Uni-Lin. Algebra
    Status Abbildungen
    Status ULinAGS
    Status Matrizen
    Status Determinanten
    Status Eigenwerte
    Status Skalarprodukte
    Status Moduln/Vektorraum
    Status Sonstiges
  Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Algebra
    Status Zahlentheorie
  Status Diskrete Mathematik
    Status Diskrete Optimierung
    Status Graphentheorie
    Status Operations Research
    Status Relationen
  Status Fachdidaktik
  Status Finanz+Versicherung
    Status Uni-Finanzmathematik
    Status Uni-Versicherungsmat
  Status Logik+Mengenlehre
    Status Logik
    Status Mengenlehre
  Status Numerik
    Status Lin. Gleich.-systeme
    Status Nichtlineare Gleich.
    Status Interpol.+Approx.
    Status Integr.+Differenz.
    Status Eigenwertprobleme
    Status DGL
  Status Uni-Stochastik
    Status Kombinatorik
    Status math. Statistik
    Status Statistik (Anwend.)
    Status stoch. Analysis
    Status stoch. Prozesse
    Status Wahrscheinlichkeitstheorie
  Status Topologie+Geometrie
  Status Uni-Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraFahrlässigkeit
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Deutsch • Englisch • Französisch • Latein • Spanisch • Russisch • Griechisch
Forum "Jura" - Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Fahrlässigkeit: Trunkenheitsfahrten
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:38 So 29.01.2006
Autor: sophyyy

hallo,

wenn ein LKWfahrer den Mindestabstand zum betrunkenen Radfahrer unterschreitet, der daraufhin unter die Räder gelangt, hat dann der LKWfahrer "gehandelt" oder "unterlassen"?

handelt er indem er zu nahe an den Radfahrer ranfährt oder
unterläßt er es den Mindestabstand einzuhalten?


danke
lg
sophyyy

        
Bezug
Fahrlässigkeit: Definition Unterlassung
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:17 So 29.01.2006
Autor: Josef

Hallo sophyyy,

>  
> wenn ein LKWfahrer den Mindestabstand zum betrunkenen
> Radfahrer unterschreitet, der daraufhin unter die Räder
> gelangt, hat dann der LKWfahrer "gehandelt" oder
> "unterlassen"?
>  
> handelt er indem er zu nahe an den Radfahrer ranfährt oder
>  unterläßt er es den Mindestabstand einzuhalten?
>  

Hier liegt m.E. eine Unterlassung vor. Er war hierzu zum Handeln verpflichtet. (Geregelt in der Straßenverkehrsordung; notwendigen Abstand halten). Die Vornahme des Tuns war im möglich und zumutbar.



Unterlassen
Hierbei unterläßt eine Person die Vornahme einer an sich gebotenen Handlung. Bekanntes Beispiel ist die unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, die das Gesetz in § 323 c StGB mit Strafe sanktioniert. Aber auch jedes andere Delikt kann gemäß § 13 StGB durch ein Unterlassen begannen werden. Voraussetzung ist aber, daß die Person zum Handeln verplichtet ist, was nur im Fall einer Garantenstellung vorliegt. Ferner muß ihm die Vornahme des »Tuns« möglich und zumutbar sein.

Fundstelle:
[]http://www.ralemke.de/Wissenswertes/Jura_von_A-Z/jura_von_a-z.html

Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Fahrlässigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:38 Mo 30.01.2006
Autor: sophyyy

danke für deine antwort.

muß man um bestraft werden zu können nich eine garantenstellung haben?? dann wäre der LKWfahrer ja nicht zu bestrafen?!

lg
s

Bezug
                        
Bezug
Fahrlässigkeit: Garantenstellung
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:24 Mo 30.01.2006
Autor: Josef

Hallo sophyyy,

>  
> muß man um bestraft werden zu können nich eine
> garantenstellung haben??

Ja!

dann wäre der LKWfahrer ja nicht

> zu bestrafen?!

Warum nicht?

Der LKW-Fahrer hat doch den Mindestabstand nicht eingehalten. Er war jedoch gem. § 4 StVO dazu verpflichtet, einen Mindestabstand einzuhalten.

Hat jemand rechtlich (!) dafür einzutreten, dass ein bestimmter Erfolg (=Bußtat) nicht eintritt, so kann er sich durch sein Unterlassen selbst bußbar machen. (Garantenstellung)


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.



Garantenstellung
Das Gesetz normiert, daß eine Person dafür die Verantwortung trägt, daß ein bestimmter Erfolg (Schaden) ausbleibt. Er ist dann Garant. Nach § 13 StGB ist beispielsweise derjenige strafrechtlich verantwortlich, »wenn er dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt«. Darüber hinaus ergibt sich die Pflicht zur Gefahrabwendung auch aus der Eröffnung bestimmter Gefahrenquellen. So ist etwa der Bauunternehmer verantwortlich, daß fremde Personen nicht durch seine Baumaschinen verletzt werden. Auch im Internet können sich Garantenstellungen ergeben. Zu denken ist dabei an Internetanbieter, die eigene Inhalte bereithalten. Sie sind dann verantwortlich dafür, daß die Angebote keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen.


Viele Grüße,
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.unimatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]