matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Hochschulmathe
  Status Uni-Analysis
    Status Reelle Analysis
    Status UKomplx
    Status Uni-Kompl. Analysis
    Status Differentialgl.
    Status Maß/Integrat-Theorie
    Status Funktionalanalysis
    Status Transformationen
    Status UAnaSon
  Status Uni-Lin. Algebra
    Status Abbildungen
    Status ULinAGS
    Status Matrizen
    Status Determinanten
    Status Eigenwerte
    Status Skalarprodukte
    Status Moduln/Vektorraum
    Status Sonstiges
  Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Algebra
    Status Zahlentheorie
  Status Diskrete Mathematik
    Status Diskrete Optimierung
    Status Graphentheorie
    Status Operations Research
    Status Relationen
  Status Fachdidaktik
  Status Finanz+Versicherung
    Status Uni-Finanzmathematik
    Status Uni-Versicherungsmat
  Status Logik+Mengenlehre
    Status Logik
    Status Mengenlehre
  Status Numerik
    Status Lin. Gleich.-systeme
    Status Nichtlineare Gleich.
    Status Interpol.+Approx.
    Status Integr.+Differenz.
    Status Eigenwertprobleme
    Status DGL
  Status Uni-Stochastik
    Status Kombinatorik
    Status math. Statistik
    Status Statistik (Anwend.)
    Status stoch. Analysis
    Status stoch. Prozesse
    Status Wahrscheinlichkeitstheorie
  Status Topologie+Geometrie
  Status Uni-Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraEinverständnis/Einwilligung
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Deutsch • Englisch • Französisch • Latein • Spanisch • Russisch • Griechisch
Forum "Jura" - Einverständnis/Einwilligung
Einverständnis/Einwilligung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Einverständnis/Einwilligung: Unterschiede/Definition
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:58 So 08.01.2012
Autor: bliblub

Hallo liebe Gemeinde,

nachdem ich dank der Mathevorhilfe vor Jahren hier mein Abitur bestanden hab . Danke nochmal dafür melde ich mich un zurück mit einer Frage aus dem Strafrecht.

Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und wo ist überhaupt der Unterschied. Das einzige was ich sicher weiß:

Ein Einverständnis liegt schon beim Tatbestand vor.

Eine Einwilligung liegt erst bei Rechtfertigungsgründen vor.

Danke schonmal Vorab für jede Antwort.

        
Bezug
Einverständnis/Einwilligung: (Nur) ein Link
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:03 So 08.01.2012
Autor: barsch

Hallo,

> Hallo liebe Gemeinde,
>  
> nachdem ich dank der Mathevorhilfe vor Jahren hier mein
> Abitur bestanden hab . Danke nochmal dafür melde ich mich
> un zurück mit einer Frage aus dem Strafrecht.


> Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem
> Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und
> wo ist überhaupt der Unterschied. Das einzige was ich
> sicher weiß:
>  
> Ein Einverständnis liegt schon beim Tatbestand vor.
>
> Eine Einwilligung liegt erst bei Rechtfertigungsgründen
> vor.
>  
> Danke schonmal Vorab für jede Antwort.

sicher hast du schon gegoogelt oder so. Da ich nicht vom Fach bin, kann ich dir nur einen []Link geben. In diesem PDF (von http://www.strafrecht-online.org) werden die von dir genannten Schlagworte kurz erläutert. Vielleicht hilft dir das!? Ich belasse die Frage aber trotzdem mal auf "unbeantwortet", um auf weitere nützliche(re) Hilfestellungen zu hoffen.

Gruß
barsch


Bezug
        
Bezug
Einverständnis/Einwilligung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:35 Mo 09.01.2012
Autor: Josef

Hallo,

>  
> Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem
> Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und
> wo ist überhaupt der Unterschied.


Einverständnis:
"Im Strafrecht versteht man unter einem Einverständnis den zustimmenden Willen des Betroffenen, mit der Folge, dass bei Straftaten, die ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Betroffenen voraussetzen (z.B. Diebstahl oder Hausfriedensbruch), der Tatbestand nicht erfüllt ist. "



Einwilligung:
"Bei einer Einwilligung handelt es sich um die im Voraus erteilte Zustimmung zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts."



Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe; Tandem-Verlag



Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.unimatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]