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Berufsausbildungsvertrag: aufgaben
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:36 So 23.09.2007
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo. Kann mir bitte jemand mit diesen Aufgaben hier weiter helfen und zwar:

BESTIMMUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG

Prüfe, ob bei den folgenden Fällen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Ausbildungsvertrages vorliegt.Begründe schriftlich in kurzen Sätzen deine Meinung.

d) In einen Berufsausbildungsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Nach zwei Monaten kündigt der Auszubildene fristlos.

d)Kündigung während der Probezeit.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
(richitg???)

e) Die Abschlussprüfung besteht ein Auszubildender bereits 2 Monate vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses.Der Ausbildende will ihn als Auszubildenden noch 2 Monate weiterbeschäftigen.

e)Das ist ein Verstoß, weil der Azubi ja schon die Prüfung bestanden hat!!!Es endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(richtig???)

f)Ein Hotelbetrieb untersagt wegen der vollen Belegung des Hauses und der damit verbundenen Mehrarbeit dem Auszubildenen den Berufsschulbesuch für 3 Unterrichtstage.

f)Auszubildene zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen.(richtig???)

g)Vor seinen Freunden prahlt ein Auszubildender damit, welche Geldbeträge jeden Abend in der Firmenkasse seien.

g)über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über die durch das Datengeheimniss geschützten Personen gebundenen Daten stillschweigen zu bewahren.
(richtig???)


h) Ein Ausbildungsbetrieb überweist am 30. eines jeden Monats die Ausbildungsvergütung per Dauerauftrag. Der Auszubildende kann ab dem 3.des Folgemonats über den Betrag verfügen.(Kontoauszug:WERT:03.05).

h) das verstehe ich leider wirklich nicht!!!
kann mir jemand weiter helfen. das stimmt ja das man am ende des monats eine ausbildungsvergütung bekommt...


i)Ein Auszubildender erleidet einen Arbeitsunfall.Daraufhin ist er 9 Wochen arbeitsunfähig.In welcher Form wird die Ausbildungsvergütung weitergezahlt?

i)Entgeltzahlung im Krankheitsfall
  Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird Auszubildenen die Vergütung gemäß den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes gewährt.
(richtig???)

j)Ein Auszubildender bei einem optiker wird von seinem Chef beim Diebstahl einer Armbanduhr ertappt.Der Ausbilder verlangt von ihm ab jetzt eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden als "Wiedergutmachung". Nach 3 Wochen weigert sich der Auszubildende, weiterhin so lange ohne besondere Vergütung der Überstunden zu arbeiten. Der Ausbildende kündigt den Vertrag mit der Begründung "wegen Diebstahl!"

j)oh je das ist etwas schwierig. ich meine das der chef also ausbilder den Azubi kündigen muss und nicht andersrum weil ein Dieb kann man doch nicht in seinem Betrieb gebrauchen oder???
verstehe ich auch nicht so ganz!!!


Ich habe mal die aufgaben versucht alleine zu bearbeiten aber mit manchen "ufgaben"kamm ich wirklich nicht zu recht!!!
Ich hoffe mir kann hier einer damit weiter HELFEN!!!
Danke schonmal!!!
lg sarah

        
Bezug
Berufsausbildungsvertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:18 So 23.09.2007
Autor: Analytiker

Hi Sarah,

> d) In einen Berufsausbildungsvertrag ist eine Probezeit von
> 3 Monaten vereinbart. Nach zwei Monaten kündigt der
> Auszubildene fristlos.

> d)Kündigung während der Probezeit.
> Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
> ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von
> Gründen gekündigt werden. (richitg???)

[ok] -> Ja, korrekt.

> e) Die Abschlussprüfung besteht ein Auszubildender bereits
> 2 Monate vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses.Der
> Ausbildende will ihn als Auszubildenden noch 2 Monate
> weiterbeschäftigen.
>  
> e)Das ist ein Verstoß, weil der Azubi ja schon die Prüfung
> bestanden hat!!!Es endet das Berufsausbildungsverhältnis
> mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den
> Prüfungsausschuss. (richtig???)

[ok] -> Ja, auch richtig. Das Berufsausbildungsverhältnis ist in dem Zeitpunkt beenden, indem die Kammer (z.B. IHK) die Prüfung durch Unterschrift für "bestanden" erklärt.

> f)Ein Hotelbetrieb untersagt wegen der vollen Belegung des
> Hauses und der damit verbundenen Mehrarbeit dem
> Auszubildenen den Berufsschulbesuch für 3 Unterrichtstage.
>  
> f)Auszubildene zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und
> freizustellen. (richtig???)

[ok] -> Das Ausbildungsunternehmen muss dafür sorgen, das die "duale Ausbildung" für den Auszubildenen eingehalten wird. Sprich: Es muss dafür sorgen, das die Azubis in die Berufsschule können... Ansonsten würde in Unternehmen, wo so viel zu tun ist, das die Azubis nie weg könnten, die Berufsschule nie besucht werden... was nicht im Sinne des BetrVG ist.

> g)Vor seinen Freunden prahlt ein Auszubildender damit,
> welche Geldbeträge jeden Abend in der Firmenkasse seien.
>  
> g)über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über die
> durch das Datengeheimniss geschützten Personen gebundenen
> Daten stillschweigen zu bewahren. (richtig???)

[ok] -> Jawoll, auch richtig. Hier könnte die Konsequenz sein, das dem Auszubildenen fristlos gekündigt werden könnte... da Betriebsinterna nach außen getragen wurden.

> h) Ein Ausbildungsbetrieb überweist am 30. eines jeden
> Monats die Ausbildungsvergütung per Dauerauftrag. Der
> Auszubildende kann ab dem 3.des Folgemonats über den Betrag
> verfügen.(Kontoauszug:WERT:03.05).
>  
> h) das verstehe ich leider wirklich nicht!!!
> kann mir jemand weiter helfen. das stimmt ja das man am
> ende des monats eine ausbildungsvergütung bekommt...

Ja, die Ausbildungsvergütung muss am Ende des Monats (entweder 30. oder 31.) auf dem Konto des Auszubildenden verfügbar sein. Dies ist hier aber nicht der Fall, da erst am 30. überwiesen wird.

> i)Ein Auszubildender erleidet einen Arbeitsunfall.Daraufhin
> ist er 9 Wochen arbeitsunfähig.In welcher Form wird die
> Ausbildungsvergütung weitergezahlt?
>  
> i)Entgeltzahlung im Krankheitsfall
> Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
> wird Auszubildenen die Vergütung gemäß den Vorschriften des
> Entgeltfortzahlungsgesetzes gewährt. (richtig???)

[ok] -> Ja, richtig.

> j)Ein Auszubildender bei einem optiker wird von seinem Chef
> beim Diebstahl einer Armbanduhr ertappt.Der Ausbilder
> verlangt von ihm ab jetzt eine tägliche Arbeitszeit von 10
> Stunden als "Wiedergutmachung". Nach 3 Wochen weigert sich
> der Auszubildende, weiterhin so lange ohne besondere
> Vergütung der Überstunden zu arbeiten. Der Ausbildende
> kündigt den Vertrag mit der Begründung "wegen Diebstahl!"
>  
> j)oh je das ist etwas schwierig. ich meine das der chef
> also ausbilder den Azubi kündigen muss und nicht andersrum
> weil ein Dieb kann man doch nicht in seinem Betrieb
> gebrauchen oder??? verstehe ich auch nicht so ganz!!!

Das kann ja nicht "koscher" sein. Es liegt ja hier schon eine Erpressung vor. Entweder der Azubi wird aufgrund eines wichtigen Grundes (hier Diebstahl) fristlos gekündigt, oder er darf weitermachen, wenn dieser geduldet wird (i.d.R. aber nicht die Realität)! Der Azubi kann den Vertrag nicht mit dem Grund "Diebstahl" kündigen... entweder macht es der Kaufmann (Chef), oder der Ausbilder in dessen Auftrag. Der Azubi kann ggf. (je nach Rechtslage) dadurch kündigen, weil er erpresst wurde. Allerdings liegen hier von beiden Seiten gesetzeswidrige Handlungen vor. Zum einen verletzt der Prinzipal (Chef) seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Azubi, da der nun mehr als das gesetzliche Maximum an zeit arbeiten soll. Andererseits begeht der Azubi Diebstahl...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Berufsausbildungsvertrag: dankeschön
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 00:15 Mo 24.09.2007
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo lieber Analytiker.
Vielen lieben dank für deine schnelle "hilfe"!!!
Bis demnächst :-)
machs gut
lg sarah

Bezug
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