matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Hochschulmathe
  Status Uni-Analysis
    Status Reelle Analysis
    Status UKomplx
    Status Uni-Kompl. Analysis
    Status Differentialgl.
    Status Maß/Integrat-Theorie
    Status Funktionalanalysis
    Status Transformationen
    Status UAnaSon
  Status Uni-Lin. Algebra
    Status Abbildungen
    Status ULinAGS
    Status Matrizen
    Status Determinanten
    Status Eigenwerte
    Status Skalarprodukte
    Status Moduln/Vektorraum
    Status Sonstiges
  Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Algebra
    Status Zahlentheorie
  Status Diskrete Mathematik
    Status Diskrete Optimierung
    Status Graphentheorie
    Status Operations Research
    Status Relationen
  Status Fachdidaktik
  Status Finanz+Versicherung
    Status Uni-Finanzmathematik
    Status Uni-Versicherungsmat
  Status Logik+Mengenlehre
    Status Logik
    Status Mengenlehre
  Status Numerik
    Status Lin. Gleich.-systeme
    Status Nichtlineare Gleich.
    Status Interpol.+Approx.
    Status Integr.+Differenz.
    Status Eigenwertprobleme
    Status DGL
  Status Uni-Stochastik
    Status Kombinatorik
    Status math. Statistik
    Status Statistik (Anwend.)
    Status stoch. Analysis
    Status stoch. Prozesse
    Status Wahrscheinlichkeitstheorie
  Status Topologie+Geometrie
  Status Uni-Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraArbeitsrecht
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Informatik • Physik • Technik • Biologie • Chemie
Forum "Jura" - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:47 Do 18.06.2009
Autor: hasso

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um die Kündigungsfrist § 622 BGB

In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Sprich ist das so:
Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.

Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer Frist oder?


Danke im voraus.
Gruß hasso



        
Bezug
Arbeitsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:41 Fr 19.06.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,

>  
> ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um
> die Kündigungsfrist § 622 BGB
>  
> In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum
> Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
> werden kann.
>  
> Sprich ist das so:
> Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die
> Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen
> Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur
> dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.
>  

[ok]



> Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine
> Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man
> beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer
> Frist oder?
>  

Wie sich aus § 622 BGB ergibt, können Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs.1).




Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der vom Zugang der Kündigung (vgl § 130) bis zum Kündigungstermin, also dem Tag, mit dessen Ablauf die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet, reicht. Kündigungstermin sind der 15. (vgl § 192 - Monatsmitte) und der letzte Tag eines Kalendermonats. Die Berechnung der Frist erfolgt nach § 187 I, § 188 II S 1. Eine verspätete Kündigung wirkt zum nächsten zulässigen Kündigungstermin.

[]nächster Paragraf
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.unimatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]